EU-Gutachter: IP-Adressen-Speicherung im Einzellfall möglich
EU-Gutachter hält Speicherung von IP-Adressen in Deutschland für möglich
Bild: dpa
Die längerfristige Speicherung von
IP-Adressen durch Internetseiten-Anbieter in Deutschland sollte nach
Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters unter Umständen möglich sein.
Voraussetzung dafür könne etwa das Interesse des Anbieters sein,
dadurch Cyber-Attacken abwehren und die Funktionsfähigkeit einer
Seite sicherstellen zu können, argumentierte Campos Sánchez-Bordona
in einer veröffentlichten Stellungnahme für den
Europäischen Gerichtshof (EuGH)(Rechtssache C-582/14). Allerdings
müsse dies im Einzelfall gegen Datenschutzinteressen von
Internetnutzern abgewogen werden, erklärte er unter Berufung auf eine
geltende EU-Richtlinie. AEine anlasslose Speicherung von IP-Adressen sei nicht gerechtfertigt, wenn dem Interesse des
Anbieters "Vorrang gegenüber dem Interesse oder den Grundrechten der
betroffenen Person zuerkannt worden ist" (Abs. 106). Zu der Art und
Weise, wie diese Interessenabwägung ausfällt, ist nach Ansicht des
Generalanwalts "nichts weiter zu sagen", weil der Bundesgerichtshof
hierzu keine Frage vorgelegt habe (Abs. 103). Die deutschen Gerichte werden dann die Entscheidung über die Abwägung treffen.
Urteil in den kommenden Monaten?
EU-Gutachter hält Speicherung von IP-Adressen in Deutschland für möglich
Bild: dpa
Nach deutscher Regelung dürfen personenbezogene Daten eines Nutzers,
also etwa dynamische IP-Adressen, mit denen in Verbindung mit
weiteren Daten die Identifizierung eines Nutzers möglich ist, bislang
in der Regel nur während des Besuchs einer Internetseite gespeichert
werden. Darüber hinaus ist dies etwa nur zu Abrechnungszwecken
möglich.
Wegen einer Klage des Kieler Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer hatte der Bundesgerichtshof (BGH) diese Fragen an den EuGH verwiesen. Mit einem Urteil ist in den kommenden Monaten zu rechnen. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof weitgehend den Einschätzungen des Gutachters.