Regulierung

Feste Ausbauregeln: So sollen Handynetze besser werden

Die Bundes­netz­agentur will auf eine Auktion für Mobil­funk­fre­quenzen verzichten und statt­dessen feste Netz­aus­bau­regeln vorschreiben.
Von dpa /

Deutsch­lands Handy­netze werden zwar immer besser, doch mancher­orts ist die Verbin­dung noch immer mies. Nun will die Bundes­netz­agentur Ausbau­regeln fest­legen, die der Behör­den­prä­sident Klaus Müller heute Nach­mittag in einer Entwurfs­fas­sung vorstellt. Dem Regel­werk kommt eine wegwei­sende Bedeu­tung zu für die künf­tige Qualität des Mobil­funks in Deutsch­land.

Worum geht es?

BNetzA-Chef Klaus Müller BNetzA-Chef Klaus Müller
Foto: Picture Alliance/dpa
Alle vier bis fünf Jahre verstei­gert der Bund Nutzungs­rechte für verschie­dene Frequenz­bänder, die für ein gutes Handy­netz elementar wichtig sind. Das spült dem Bund Milli­arden in die Kasse, 2019 waren es rund 6,5 Milli­arden Euro für eine etwa zwan­zig­jäh­rige Nutzung. Bei der ersten großen Auktion im Jahr 2000 waren es sogar mehr als 50 Milli­arden Euro. Dieses Jahr sollte eigent­lich wieder verstei­gert werden, Anfang 2026 werden wich­tige Frequenzen frei. Doch diese Auktion soll nun ausfallen.

Statt­dessen werden die Nutzungs­rechte wohl um fünf Jahre verlän­gert. In einigen Jahren soll es doch wieder zu einer Auktion kommen, bei denen andere Frequenzen einbe­zogen werden. Bei der Verlän­gerung sollen die Netz­betreiber nur relativ nied­rige Gebühren zahlen - bei fünf Jahren wären das rund 600 Millionen Euro insge­samt. Im Vergleich zu den Aukti­ons­kosten 2019 sind die Gebühren also grob gesagt ein Drittel nied­riger.

Warum verzichtet der Bund auf Milli­arden?

Mit der Deut­schen Telekom, o2 Telefónica und Voda­fone gibt es drei etablierte Netz­betreiber in Deutsch­land und mit 1&1 seit kurzem auch wieder eine Nummer vier. Die Firma aus Monta­baur baut ihr noch sehr kleines Handy­netz schritt­weise auf. Sie wollte an einer neuen Auktion teil­nehmen, um sich weitere Frequenz­blöcke zu sichern. Aller­dings werden dieses Mal nicht genug Frequenzen frei, um den Bedarf von vier und nicht nur von drei Firmen zu decken. Sollte dennoch auktio­niert werden, warnen die Platz­hir­sche vor Quali­täts­ein­bußen zulasten der Verbrau­cher. Die Möglich­keit eines Tausch­modells, bei dem andere Frequenzen einbe­zogen werden und 1&1 zum Zuge kommen kann, lehnten die etablierten Unter­nehmen ab. Darauf hatte der Neuling unter den Netz­betrei­bern gehofft.

Warum ist das Regel­werk wichtig für Verbrau­cher?

Wenn die Nutzungs­rechte verlän­gert werden, müssen sich die Netz­betreiber zur Einhal­tung von Auflagen verpflichten. Damit möchte der Staat sicher­stellen, dass eine flächen­deckende Versor­gung allmäh­lich Realität wird und die Tele­kom­muni­kati­ons­firmen nicht nur da bauen, wo der meiste Daten­ver­kehr ist und es sich wirt­schaft­lich lohnt. So sind die Netz­betreiber beispiels­weise verpflichtet, bis Ende 2024 alle Bundes­straßen mit 100 MBit/s abzu­decken. Gemessen wird in der Nähe der Antenne und nicht am Smart­phone selbst.

Die Auflagen für die Verkehrs­wege bezieht sich auf die Branche insge­samt: Wird ein Kilo­meter Bundes­straße nur von einem Netz­betreiber und der nächste Kilo­meter vom anderen Netz­betreiber abge­deckt, gilt die Ausbau­vor­schrift als erfüllt - obwohl ein Verbrau­cher zwischen­durch im Funk­loch ist, schließ­lich verbindet sich sein Smart­phone nur mit einem Netz und nicht mit allen. Diese Anrech­nungs­fähig­keit im Aufla­gen­katalog könnte künftig wegfallen, dann müsste jedes Netz durch­gängig gute Verbin­dungen bieten - das wäre ein dickes Plus für Verbrau­cher. Außerdem will die Netz­agentur die Versor­gung auf dem Land mit einer Auflage verbes­sern, die speziell auf dünn besie­delte Gebiete ausge­richtet ist.

Was sind die Knack­punkte?

Bei der Verlän­gerung der Nutzungs­rechte bliebe der Netz­betreiber-Neuein­steiger 1&1 außen vor. Mit spezi­ellen Regeln dürfte sich die Behörde darum bemühen, den daraus entste­henden Nach­teil für den Inter­net­kon­zern aus Rhein­land-Pfalz zu mini­mieren. Der zweite strit­tige Punkt ist die Frage, wie es mit Tele­kom­muni­kati­ons­anbie­tern ohne eigenes Handy­netz weiter­geht. freenet und andere kleine Wett­bewerber pochen hierbei auf eine Pflicht, dass die Netz­betreiber sie auf ihr Netz lassen müssen - das wäre eine soge­nannte Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung. Dagegen sträuben sich die großen Platz­hir­sche - sie wollen selbst frei entscheiden, ob sie freenet & Co als Unter­mieter auf ihr Netz nehmen oder nicht.

Wie geht es weiter?

Behör­den­chef Müller stellt heute einen Entschei­dungs­ent­wurf vor, den die Firmen, Verbände und Poli­tiker in den kommenden Monaten kommen­tieren können. Im Herbst soll die finale Entschei­dung fallen. Bis dahin sind Ände­rungen zwar möglich, ein radi­kaler Kurs­wechsel gilt aber als unwahr­schein­lich. Die nächste Auktion wird mögli­cher­weise im Jahr 2028 durch­geführt. Dann kann der Bund wieder mit Milli­arden­ein­nahmen rechnen.

Weitere Details zum Vorschlag der BNetzA hat Klaus Müller in einer Pres­sekon­ferenz mitge­teilt.

Ganz aktu­elle Daten zum Mobil­funk-Netz­ausbau finden Sie in einem weiteren Beitrag.

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