EU-Roaming-Desaster: o2 hat 2017 alles falsch gemacht (Update)
Urteil: o2 hat EU-Roaming nicht korrekt umgesetzt
Montage: teltarif.de
Niederlage für o2 im Streit über die Abschaffung
von Roaming-Gebühren für deutsche Kunden: Nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs hätte der Telefonanbieter 2017 automatisch
alle Kunden auf den neuen Tarif ohne Zusatzkosten für Mobilgespräche
im EU-Ausland umstellen müssen und nicht nur Verbraucher mit
bestimmten Tarifmodellen. Dies entschieden die obersten EU-Richter heute in Luxemburg (Rechtssache C-539/19).
Die EU hatte die Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017 mit dem Slogan Roam like at home abgeschafft: Handy-Anrufe und Datennutzung im EU-Ausland sollen demnach nicht mehr kosten als im eigenen EU-Land. o2, die in Deutschland vertretene Marke des spanischen Anbieters Telefónica, hatte nach Darstellung des EuGH aber nur Kunden automatisch umgestellt, die zuvor schon einen regulierten Roaming-Tarif hatten. Andere Kunden waren aufgefordert, die Umstellung per SMS zu beantragen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hält dies für unzulässig und zog vor das Landgericht München I.
Urteil: o2 hat EU-Roaming nicht korrekt umgesetzt
Montage: teltarif.de
Die Münchner Richter schalteten den EuGH ein, und der bestätigte nun
klar, dass "die Roaminganbieter ab dem 15. Juni 2017 verpflichtet
waren, den unter anderem in Artikel 6a dieser Verordnung vorgesehenen
regulierten Roamingtarif automatisch auf alle ihre Kunden anzuwenden,
und zwar unabhängig davon, ob die Kunden zuvor einen regulierten
Roamingtarif oder einen anderen Tarif gewählt hatten (...)".
Update 13:20 Uhr: Erste Stellungnahme von o2 dazu
In Reaktion auf diesen Bericht sandte uns o2 folgende erste Stellungnahme zu:
"Wir werden die heutige Entscheidung des EuGH genau analysieren. Wir hatten seinerzeit unseren Kunden mit alternativen Roamingtarifen die Entscheidung zum Wechsel in den neuen EU-Roamingtarif überlassen, weil ein solcher Wechsel nicht immer vorteilhaft für den Kunden ist. Diese Auffassung stützte u.a. auch die Bundesregierung, die eine automatische Umstellung dieser Kunden in den neuen EU-Roamingtarif ausdrücklich als nicht verbraucherfreundlich bewertet hatte. Die heutige Entscheidung stellt lediglich einen prozessualen Zwischenschritt zur Klärung rechtlicher Vorfragen in dem noch laufenden zugrunde liegenden Verfahren vor dem Landgericht München I dar. Wann mit einer Entscheidung des Landgerichts zu rechnen ist, ist noch offen. Erst diese Entscheidung wird dann Orientierung in dem Sachverhalt geben. Gegen ein solches Urteil des Landgerichts sind grundsätzlich weitere Rechtsmittel möglich. Unabhängig von dem Verfahren haben unsere Kunden natürlich jederzeit die Möglichkeit, innerhalb eines Tages kostenfrei in den regulierten EU-Roaming Tarif zu wechseln. Über 90 Prozent unserer Kunden wurden seinerzeit ohnehin automatisch auf den EU-Tarif umgestellt, da sie keinen Roaming-Sondertarif nutzten.“Ende des Updates.
teltarif.de musste 2018 beispielsweise einem o2-Kunden helfen, dem trotz EU-Roaming für eine Tschechien-Reise Roaming-Gebühren berechnet worden waren.