Zu hohe Mahn-Pauschalen: Vodafone zahlt 50 Millionen Euro
Rücklastschrift- und Mahnpauschalen bei Vodafone
Bild: Vodafone
Rücklastschrift- und Mahnpauschale: Dieser Gebührenposten fand sich über viele Jahre in den Preislisten vieler Telekommunikationsprovider - und nicht selten verlangten die Anbieter für diesen oft gar nicht so aufwändigen Geschäftsvorgang drastische Gebühren. In Erinnerung geblieben ist der jahrelange Streit um die korrekte Höhe derartiger Gebühren zwischen dem Deutschen Verbraucherschutzverein und Vodafone. Die Geschichte dieses Falls haben wir in dieser Meldung zusammengefasst.
Doch die Verbraucherschützer und Kunden beschäftigte nicht nur die Frage, wie hoch eine derartige Pauschale sein darf, sondern was mit den jahrelang durch Vodafone erhobenen übertrieben hohen Rücklastschrift- und Mahnpauschalen passiert: Darf Vodafone diese einfach behalten? Hierzu hat der Deutsche Verbraucherschutzverein heute neue Informationen veröffentlicht.
Vergleich: Höhe der Entschädigung festgelegt
Die Verbraucherschützer teilen mit, dass die Vodafone GmbH nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten mit dem Deutschen Verbraucherschutzverein insgesamt nahezu 50 Millionen Euro an den Bundeshaushalt zahlt - zur Abgeltung unrechtmäßig erhobener Rücklastschrift- und Mahnkostenpauschalen.
Rücklastschrift- und Mahnpauschalen bei Vodafone
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In allen abgeschlossenen Verfahren sei das Unternehmen "rechtskräftig zur Unterlassung" verurteilt worden. Zuletzt habe der Verein das Unternehmen in zwei Verfahren vor dem LG Düsseldorf auf Abschöpfung des mit den überhöhten Pauschalen erzielten Gewinns an den Bundeshaushalt und erneut auf Unterlassung der Erhebung überhöhter Mahnkostenpauschalen verklagt.
Diese Verfahren seien am 6. Juli durch einen Vergleich vor dem LG Düsseldorf beendet worden (Az. 12 O 188/18). Nach diesem Vergleich habe Vodafone 43,5 Millionen Euro nebst Zinsen, zusammen also ca. 49,4 Millionen Euro, an den Bundeshaushalt zu zahlen.
Wie hoch dürfen zukünftig die Pauschalen sein?
Der Verbraucherschutzverein informiert auch darüber, wie hoch zukünftig die Pauschalen maximal sein dürfen. Vodafone habe sich dazu verpflichtet, für Mahnungen in Zukunft keine höheren Mahnkostenpauschalen als 1 Euro und für elektronische Mahnungen (z.B. per E-Mail oder SMS) ab 31.12.2024 keine höheren Mahnkostenpauschalen als 7 Cent zu erheben. Damit seien die künftigen Pauschalen von Vodafone deutlich niedriger als bei anderen Unternehmen. Früher hatte Vodafone für den Vorgang bis zu 5 Euro verlangt.
Noch immer gibt es für Betroffene die Möglichkeit, zu Unrecht gezahlte überhöhte Pauschalen von Vodafone und anderen Providern zurückzufordern. Der Verein stellt dafür Musterbriefe zur Verfügung.
Noch drastischer waren die Gebühren früher beispielsweise bei o2: Telefónica verlangte von den Kunden im Jahre 2012 für eine Rücklastschrift in den Preisverzeichnissen eine Pauschale von 19 Euro. Dafür zahlte Telefónica später 12,5 Millionen Euro an die Staatskasse.