teltarif hilft: o2 kassierte für gekündigtes DSL weiter
Probleme bei Sonderkündigung von o2-DSL nach Umzug
Bild: o2
Zieht der Inhaber eines Internet-Anschlusses in ein Gebiet um, in dem der bisherige Provider keinen Anschluss liefern kann, darf der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigen und muss maximal noch für einen weiteren Monat nach dem Umzug bezahlen. Bis zum 1. Dezember 2021 galt noch die ältere Regelung, dass dem Provider in einem derartigen Fall maximal drei Monats-Grundgebühren zustehen.
Das sollte vertraglich so weit eigentlich klar sein - doch kürzlich hatte ein o2-Kunde Probleme damit, das bei o2 durchzusetzen - und teltarif.de musste helfen.
o2 wollte nach Kündigung weiter Geld
Probleme bei Sonderkündigung von o2-DSL nach Umzug
Bild: o2
Im Mai schrieb uns der teltarif.de-Leser:
Ich habe zum 31.12.21 meinen Festnetzanschluss in Baden-Württemberg Anfang September 2021 bereits gekündigt. Darin wurde auch die Einzugsermächtigung für diesen Termin aufgekündigt und darauf hingewiesen, dass trotz Umzugsauftrag des Festnetzanschlusses zur neuen Anschrift nach Schleswig-Holstein dort kein Anschluss vorhanden ist. Der Umzug zur neuen Anschrift wurde schriftlich zum 01.01.22 nachgewiesen.o2 hat zum 28.02.21 die Kündigung bestätigt. Die noch ausgestandenen Grundgebühren bis einschließlich 12.03.2022 wurden von mir bezahlt. o2 Telefónica betreibt nun Kostengenerierungen von Zusatzleistungen wegen Rücklastschriften, obwohl diese zum 01.01.21 aufgekündigt wurden und dementsprechend dort bekannt waren.
Jeden Monat werden neue Gebühren hinzugerechnet, welche ich dann offensichtlich irgendwann in einem Mahnverfahren zu bezahlen habe. Dies ist nicht einzusehen, nur weil o2 Telefónica außer Stande ist, seit 01.01.22 die noch restlichen Rechnungen per Post zu übersenden. Aus den Zusatzgebühren von Januar 2021 bis heute werden immer wieder neue Gebühren generiert, weil sie diese immer wieder durch Lastschriften abbuchen möchten. Ich bin nicht bereit für die künstlichen Kosten gerade zu stehen.
Ich bitte sie darum, dieses Ungebaren von o2 zu prüfen und [zu] hinterfragen. Auf meine Hinweise wird als Kunde sowieso nicht reagiert.
o2 gesteht Fehler ein und erstattet Gebühren
Wir ließen uns vom Kunden die Vertragsdetails zusenden und übermittelten den Fall an o2. Nach nur wenigen Tagen meldete sich o2 bei uns und schrieb:
Kurz vor dem langen Wochenende möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass das Anliegen von Herrn [...] im Kundensinne gelöst ist. Mein Kollege aus dem Kundenservice hat heute mit ihm gesprochen. Zunächst fehlte beim Kundenfax die Seite mit dem Umzugsnachweis. Als dann der Umzugsnachweis in Form einer Meldebescheinigung vorlag, ist uns leider ein Fehler beim Widerruf des SEPA-Mandats passiert. Selbstverständlich werden die entstandenen Zusatzgebühren (Rücklastschrift- und Mahngebühren) in Gesamthöhe von 14,40 Euro ausgeglichen.Dies bestätigte der teltarif.de-Leser noch am selben Tag wie folgt:
Heute Nachmittag um 16:35 Uhr rief mich ein Herr [...] von o2 an. Wir hatten ein angenehmes Gespräch und er bestätigte, dass seitens von o2 ein Fehler vorherrschte und der seinerzeitige Widerruf der Einzugsermächtigung übersehen wurde. Er sagte mir mündlich zu, die entstandenen Kosten (Gebühren, Mahngebühren etc.) auszubuchen, sodass das Konto ausgeglichen und auf Null steht und nun auch keine weiteren Forderungen anstünden. Ich danke Ihnen und Ihrem Team für die unbürokratische Unterstützung und insbesondere für die zeitnahe Erledigung.Derartige Probleme mit Fax-Nachrichten sollten seit der Einführung des gesetzlich verpflichtenden Kündigungs-Buttons seit Juli nicht mehr passieren. Wir haben stichprobenartig geprüft, wer den Kündigungsbutton pünktlich umgesetzt hat - und wer nicht.