Beschluss: Austauschbarer Akku wird nicht verpflichtend
Nur wenige Akkus aktueller Handys lassen sich wie beim Galaxy XCover 4 leicht entfernen
Samsung
Für Handys, Tablets, Notebooks und andere batteriebetriebene Geräte sollte es, wenn es nach dem Bundesrat geht, eine Verpflichtung für austauschbare Akkus geben. Dieser und weiteren Forderungen erteilte die Bundesregierung jetzt eine Absage. Eine umfassende Stellungnahme erklärt, weshalb die Gesetzesänderungen nicht vollzogen werden können. Hauptsächlich stünden binnenmarktrechtliche Gründe im Weg. Weitergehende konkrete Restriktionen des Produktdesigns dürften nur gemäß der EU-Ökodesign-Richtlinie erfolgen. Die verlängerte Bereitstellung von Akkus wurde ebenfalls abgelehnt. Man unterstütze jedoch die Intention des Antrags.
Traum des austauschbaren Akkus vorerst ausgeträumt
Nur wenige Akkus aktueller Handys lassen sich wie beim Galaxy XCover 4 leicht entfernen
Samsung
Mitte Februar berichteten wir darüber, dass der Bundesrat die Umwelt und die Verbraucher durch standardmäßig wechselbare Akkus entlasten wollte. Laut der Länderkammer seien die fest verbauten aufladbaren Batterien in Smartphones, Notebooks, Tablets und weiteren Elektronikgeräten eine „Fehlentwicklung“. Die Entscheidung über das Gesuch fällte die Bundesregierung recht flott, nämlich kurz vor dem Beginn des vergangenen Wochenendes. Ein über 100 Seiten starkes PDF-Dokument nimmt sich den insgesamt 26 Forderungen an, wovon 19 abgelehnt wurden. Darunter auch die angepeilte Pflicht des austauschbaren Stromspeichers.
„Die Bundesregierung unterstützt die Intention des Antrags, lehnt die vorgeschlagenen Änderungen jedoch ab“, heißt es im entsprechenden Absatz. Die weitergehenden Änderungen an das Produktdesign wären aus binnenmarktrechtlichen Gründen lediglich EU-weit umsetzbar, da der Großteil der betreffenden Elektronikgeräte international vermarktet wird. Der Bundesrat bezog sich in seinem Antrag auf die WEEE-EU-Richtlinie (Waste of Electronical and Electronic Equipment / Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall). In diesem Fall sei allerdings die EU-Ökodesign-Richtlinie ausschlaggebend.
Was lehnte die Bundesregierung sonst noch ab?
Damit Handys aufgrund nachlassender Ausdauer nicht zu schnell auf dem Müll landen, wollte der Bundesrat eine fünfjährige Pflicht für den Austausch des Akkus durchsetzen. Allerdings widerspricht die Bundesregierung auch hier. Des Weiteren wurde die Anforderung zur Optimierung der Rücknahmepflicht von Elektronikartikeln abgelehnt. Vor allem der Onlinehandel stand seitens Bundesrat in der Kritik. Rücknahmen sollten nicht von der Lagerfläche abhängig sein und auch für mittlere und große Anbieter mit kleinen Lagern gelten.
„Die Regelung ist in der Praxis regelmäßig nicht vollziehbar. U.a. ist nicht eindeutig, welche zusätzlichen vergleichbaren Vertreiber betroffen sein sollen, wenn diese nicht verpflichtet sind, ihren Jahresabschluss offenzulegen“, erklärt die Bundesnetzagentur.