Spenden-Telefon per Festnetz-Nummer: Erlaubt oder nicht?
Hinter der Spendennummer steckt der katholische Privat-TV-Sender K-TV.
Logo: K-TV / Kephas Stiftung gemeinnützige GmbH
Dass die Anwahl diverser Sonderrufnummern mehr kostet als ein Anruf bei einer regulären Festnetznummer, wissen die meisten Verbraucher inzwischen. Dass 1&1 Anrufe bei Telefonkonferenz-Diensten mit Festnetz-Nummer trotz Festnetz- oder Allnet-Flat auch in Corona-Zeiten extra berechnet, hatten wir Ende Mai zum wiederholten Mal gemeldet.
Nun hat teltarif.de einen weiteren Fall aufgedeckt, bei dem einem Kunden bei der Anwahl einer Festnetznummer überraschende Zusatzkosten entstanden sind. Es handelt sich dabei um eine Spenden-Rufnummer.
Leser entdeckt merkwürdigen Posten auf Rechnung
Hinter der Spendennummer steckt der katholische Privat-TV-Sender K-TV.
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Im April meldete sich ein Leser bei teltarif.de mit folgendem Anliegen:
Meine verstorbene Oma hatte auf der letzten Telefonrechnung einen Posten der Rufnummer 08385-7689689. Für diese Rufnummer wurden Ihr einmalig 5 Euro abgebucht - ich habe die Nummer angerufen: "Nach dem Signalton werden Ihnen 5 Euro berechnet". Wie kann es sein, dass eine "normale" Festnetznummer, diesen Dienst beinhaltet? Das heißt, ich könnte irgendwo, wo ein Telefon ist, die Nummer anrufen und bekomme 5 Euro (wenn ich mir sowas einrichte)? Die Nummer kann ja auch nicht im Büro z.B. gesperrt werden, da es z. B. keine 0900-Nummer ist. Die BNetzA hat auf meine Anfrage vor zwei Wochen leider nicht reagiert. Mich interessiert dieses Thema jedoch ziemlich! Die Rufnummer kann nicht vom Handy angerufen werden - jedoch z.B. vom NetCologne-Anschluss.Da uns die Rechtmäßigkeit dieser Sache auch interessierte, haben wir die Anfrage ebenfalls an die Bundesnetzagentur weitergegeben. Offenbar werden bei nicht rechtzeitigem Auflegen nach der geschilderten Ansage auf der Festnetz-Telefonrechnung des Anrufers 5 Euro abgebucht. In einer ersten Reaktion schrieb uns die Bundesnetzagentur:
Vielen Dank für Ihre Anfrage [...]. Zu der von Ihnen genannten Rufnummer liegt der Bundesnetzagentur eine Beschwerde aus dem Jahr 2018 vor. Der Beschwerdeführer teilte mit, dass die Rufnummer von seinem Anschluss aus fünf Mal angewählt wurde. Der Beschwerdeführer wurde gebeten, einen Einzelverbindungsnachweis einzureichen, damit der Sachverhalt nachvollzogen werden kann. Da der Beschwerdeführer dieser Bitte nicht nachkam, wurde der Fall geschlossen.Wir haben den von Ihnen geschilderten Fall zum Anlass genommen, die Rufnummer zu überprüfen. Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Preisangabe- bzw. Preisansagevorschriften haben sich allerdings nicht ergeben. Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob möglicherweise ein Verstoß gegen Nutzungsbedingungen für Ortsnetzrufnummern vorliegt und wird gegebenenfalls in dieser Sache ein Verwaltungsverfahren eröffnen. Sobald weitere Ergebnisse vorliegen, werde ich Sie entsprechend informieren.
Wer steckt hinter der Nummer?
Das Verwaltungsverfahren hinsichtlich möglicher Verstöße gegen Nutzungsbedingungen für Ortsnetzrufnummern der Bundesnetzagentur dauerte dann schließlich mehrere Wochen. Heute konnte uns die Bundesnetzagentur das Ergebnis mitteilen. Zunächst wurde einmal der Inhaber der Rufnummer ermittelt:
Die Rufnummer 08385-7689689 ist für die Kephas Stiftung gemeinnützige GmbH, Opfenbach, geschaltet. Die Art der Nummernnutzung als "Spendendienst" ist der Bundesnetzagentur seit dem Jahr 2012 bekannt.Wer sich entweder in der kirchlichen Szene oder im Bereich des deutschen Privatfernsehens etwas auskennt, weiß: Die Kephas Stiftung gemeinnützige GmbH ist die Betreiberin des privaten TV-Senders K-TV/KathTV. Hauptzweck dieses Vereins ist die Verbreitung von religiösen Inhalten durch den Betrieb eines Fernsehsenders sowie zusätzlich über das Internet. Die Inhalte orientieren sich dabei an der Lehre der römisch-katholischen Kirche. Zur Frage, ob eine derartige Spendennummer in Deutschland zulässig ist, schreibt die Bundesnetzagentur:Der "Spendendienst" wird im Wesentlichen unverändert seit 2012 betrieben. In dieser Zeit hat es bei der Bundesnetzagentur zwei Beschwerden zu dem Dienst gegeben. Im ersten Fall wurde die Beschwerde nicht weiterverfolgt, da der Beschwerdeführer auf eine Rückfrage nicht geantwortet hat. Der zweite Fall ist der von Ihnen vorgetragene Fall, bei dem sich nicht der Spender selbst, sondern ein Erbe der zwischenzeitlich verstorbenen Spenderin gemeldet hat.
Unbenommen davon wurde der Netzbetreiber, in dessen Netz die "Spendennummer" geschaltet ist und der die Abrechnung vornimmt, wegen einem möglichen Verstoß des Dienstes gegen die Regelungen zu Ortsnetzrufnummern angehört. Der bisherige Schriftwechsel mit dem Netzbetreiber hat ergeben, dass es sich bei der "Zulässigkeit der Nutzung einer Ortsnetzrufnummer für einen Spendendienst" um eine Rechtsfrage handelt, deren Klärung voraussichtlich ein umfangreiches Verfahren erfordert. Weiterhin hat sich ergeben, dass nur eine Ortsnetzrufnummer für einen "Spendendienst" bei dem Netzbetreiber geschaltet ist. Eine Schaltung von Ortsnetzrufnummern für "Spendendienste" bei anderen Netzbetreibern ist der Bundesnetzagentur nicht bekannt.Angesichts dieser Umstände hat die Bundesnetzagentur entschieden, das Verwaltungsverfahren aus Opportunitätsgründen ohne Klärung der Rechtsfrage einzustellen. Der Hinweis auf etwaige Ping-Anrufe, die von der Spendennummer aus getätigt worden sein sollen, konnte nicht nachvollzogen werden.
Ein Betrieb eines "Spendentelefons" über eine (0)900-Rufnummer wäre zulässig; bei Betrieb eines "Spendentelefons" über eine (0)137-Rufnummer wäre zu beachten, dass nur zulässige Tarife verlangt werden dürfen, die max. 1 Euro pro Anruf betragen können und eine (0)137-Rufnummer nur bei Generierung von Massenverkehr verwendet werden kann.
Erstes Fazit
Die Aussagen der BNetzA zu diesem Fall lassen den Schluss zu, dass die Behörde die Anzahl der Beschwerden zum Anlass nimmt, darüber zu entscheiden, ob sich der Aufwand für die juristische Klärung der Rechtmäßigkeit einer derartigen Kostenfalle lohnt oder nicht. Da es offenbar in acht Jahren nur zwei Beschwerden gab, erachtet die Bundesnetzagentur den Fall wohl für zu unbedeutend.
Dies könnte sich natürlich dadurch ändern, wenn sich deutlich mehr Telefonkunden über die Sache beschweren würden. Andererseits ist aber auch davon auszugehen, dass Anrufer, die die Nummer anwählen, tatsächlich ein Interesse daran haben, an die Stiftung zu spenden. Bekannt sein dürfte die Nummer wohl auch nur regelmäßigen K-TV-Zuschauern.
Inzwischen hat K-TV sich nun gegenüber teltarif.de zur Praxis mit der Spendennummer geäußert: K-TV - Festnetznummer-Spende muss nicht bezahlt werden.
Auf einer Übersichtsseite finden Sie die wichtigsten Mediatheken der öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Sender.