Neue WhatsApp-AGB: Einschränkungen ab Samstag?
Die neuen AGB von WhatsApp gelten ab dem 15. Mai
Bild: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
Im Januar tauchte das Pop-up-Fenster mit den neuen Nutzungsbedingungen erstmalig nach dem Öffnen von WhatsApp auf.
Die Botschaft war eindeutig: Die aktualisierten Richtlinien zur Nutzung des Messenger-Dienstes
müssen zwingend akzeptiert werden, damit WhatsApp wie gewohnt auf dem Smartphone läuft.
Der gesetzte Stichtag war vor rund vier Monaten der 8. Februar. WhatsApp erntete jedoch heftige Kritik, weil die neuen AGB unter anderem die Datenweitergabe an Facebook regeln. Wenig später kam für die WhatsApp-Nutzer in der EU dann zunächst die Nachricht: WhatsApp darf in Europa keine Nutzerdaten mit Facebook teilen.
Eine Aufforderung der neuen Datenschutzrichtlinien zuzustimmen, gibt es aber weiterhin. Und das sollen WhatsApp-Nutzer möglichst bis zum 15. Mai tun - das Endddatum der Fristverlängerung.
Nun gibt es neue Informationen darüber, was passiert, wenn WhatsApp-Nutzer den Bedingungen bis Mitte des Monats nicht zustimmen.
WhatsApp: Neue AGB
Die neuen AGB von WhatsApp gelten ab dem 15. Mai
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Was vorher schon klar war: Sofort abgeschaltet wird das Konto nicht, aber es soll Einschränkungen geben.
Unabhängig von der neuen Regelung wird laut WhatsApp ein Account nach 120 Tagen Inaktivität gelöscht.
Nach Bekanntwerden der neuen AGB wurde heiß darüber diskutiert, dass der Account bereits nach wenigen
Wochen inaktiv geschaltet werden soll, wenn zuvor die aktualisierte Datenschutzrichtlinie nicht vom Nutzer akzeptiert worden ist.
Unter Strich bedeutet das: Benachrichtigungen können nicht mehr empfangen werden.
Das Online-Portal TechCrunch berichtet nun, was konkret passiert, wenn Nutzer nicht den neuen Bedingungen von WhatsApp zustimmen. Dazu hat sich ein Sprecher des Messengerdienstes gegenüber TechCrunch geäußert.
Zunächst heißt es, dass die Mehrheit der WhatsApp-Nutzer, die in den vergangenen Monaten über die aktualisierte Richtlinie informiert wurden, dieser auch zugestimmt hätten. Die anderen, die nicht zugestimmt haben, sollen auch am 15. Mai nicht den Zugriff auf ihr Konto oder Funktionen des Messenger-Dienstes verlieren.
Der Zugriff auf "Kernfunktionen" soll jedoch auslaufen, ein festes Datum dafür gibt es aber nicht. Wer noch nicht zugestimmt hat, soll nach dem 15. Mai weiterhin mit einem Pop-up-Fenster über die neuen Nutzungsbedingungen informiert werden.
Das Smartphone ist nicht nur Medium zum Versenden und Empfangen von WhatsApp-Nachrichten, sondern kann auch zum Durchführen von Bankgeschäften verwendet werden. Wie Sie Online-Banking ohne Risiko nutzen, lesen Sie in einem Ratgeber.