WhatsApp

Neue WhatsApp-AGB: Einschränkungen ab Samstag?

Die neuen Nutzungs­bedin­gungen von WhatsApp treten in Kürze in Kraft. Was passiert, wenn man den Richt­linien nicht bis zum 15. Mai zustimmt?
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Die neuen AGB von WhatsApp gelten ab dem 15. Mai Die neuen AGB von WhatsApp gelten ab dem 15. Mai
Bild: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
Im Januar tauchte das Pop-up-Fenster mit den neuen Nutzungs­bedin­gungen erst­malig nach dem Öffnen von WhatsApp auf. Die Botschaft war eindeutig: Die aktua­lisierten Richt­linien zur Nutzung des Messenger-Dienstes müssen zwin­gend akzep­tiert werden, damit WhatsApp wie gewohnt auf dem Smart­phone läuft.

Der gesetzte Stichtag war vor rund vier Monaten der 8. Februar. WhatsApp erntete jedoch heftige Kritik, weil die neuen AGB unter anderem die Daten­wei­ter­gabe an Face­book regeln. Wenig später kam für die WhatsApp-Nutzer in der EU dann zunächst die Nach­richt: WhatsApp darf in Europa keine Nutzer­daten mit Face­book teilen.

Eine Auffor­derung der neuen Daten­schutz­richt­linien zuzu­stimmen, gibt es aber weiterhin. Und das sollen WhatsApp-Nutzer möglichst bis zum 15. Mai tun - das Endd­datum der Frist­ver­län­gerung.

Nun gibt es neue Infor­mationen darüber, was passiert, wenn WhatsApp-Nutzer den Bedin­gungen bis Mitte des Monats nicht zustimmen.

WhatsApp: Neue AGB

Die neuen AGB von WhatsApp gelten ab dem 15. Mai Die neuen AGB von WhatsApp gelten ab dem 15. Mai
Bild: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
Was vorher schon klar war: Sofort abge­schaltet wird das Konto nicht, aber es soll Einschrän­kungen geben. Unab­hängig von der neuen Rege­lung wird laut WhatsApp ein Account nach 120 Tagen Inak­tivität gelöscht. Nach Bekannt­werden der neuen AGB wurde heiß darüber disku­tiert, dass der Account bereits nach wenigen Wochen inaktiv geschaltet werden soll, wenn zuvor die aktua­lisierte Daten­schutz­richt­linie nicht vom Nutzer akzep­tiert worden ist. Unter Strich bedeutet das: Benachrich­tigungen können nicht mehr empfangen werden.

Das Online-Portal TechCrunch berichtet nun, was konkret passiert, wenn Nutzer nicht den neuen Bedin­gungen von WhatsApp zustimmen. Dazu hat sich ein Spre­cher des Messen­ger­dienstes gegen­über TechCrunch geäu­ßert.

Zunächst heißt es, dass die Mehr­heit der WhatsApp-Nutzer, die in den vergan­genen Monaten über die aktua­lisierte Richt­linie infor­miert wurden, dieser auch zuge­stimmt hätten. Die anderen, die nicht zuge­stimmt haben, sollen auch am 15. Mai nicht den Zugriff auf ihr Konto oder Funk­tionen des Messenger-Dienstes verlieren.

Der Zugriff auf "Kern­funk­tionen" soll jedoch auslaufen, ein festes Datum dafür gibt es aber nicht. Wer noch nicht zuge­stimmt hat, soll nach dem 15. Mai weiterhin mit einem Pop-up-Fenster über die neuen Nutzungs­bedin­gungen infor­miert werden.

Das Smart­phone ist nicht nur Medium zum Versenden und Empfangen von WhatsApp-Nach­richten, sondern kann auch zum Durch­führen von Bank­geschäften verwendet werden. Wie Sie Online-Banking ohne Risiko nutzen, lesen Sie in einem Ratgeber.

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