Hoffnung: Betrug über Abofallen könnte ab August vorbei sein
Hoffnung: Abzocke über Abofallen
könnte ab August vorbei sein
Bild: dpa
Mit dem neuen Gesetz zu Geschäften im
Internet hoffen Verbraucherschützer auf ein Ende der Abzocke mit
Abofallen. Ab August müssen Internethändler bei jeder Bestellung
deutlich sichtbar einen "Kosten-Button" einblenden. "Greift das neue
Gesetz, könnte das massenhafte Unterjubeln von Verträgen erfolgreich
eingedämmt werden", sagten Vertreter der Verbraucherzentrale Hessen
(VZH) in Frankfurt. Allerdings habe es sechs Jahre
gedauert, bis das Gesetz fertig war.
So lange dürfe es bei unerlaubter Telefonwerbung nicht dauern, forderte VZH-Vorstand Jutta Gelbrich. Die bisherigen Regeln seien unzureichend. Sie verhinderten nämlich nicht, dass sich Anrufer als Vertreter der Verbraucherzentralen ausgeben, um sie in sogenannte Sperrlisten einzutragen und angeblich vor Telefonwerbung zu schützen. Auch "Sperrboxen" werden zur Abwehr von unerwünschten Anrufen verkauft. Beschwerden über solche Vorfälle hätten nicht spürbar abgenommen, berichteten die Verbraucherschützer.
Für Inkasso-Branche gibt es zu wenig Regeln
Hoffnung: Abzocke über Abofallen
könnte ab August vorbei sein
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Hand in Hand mit Kostenfallen im Internet und unlauterer
Telefonwerbung agierten oft unseriöse Inkasso-Firmen, die mit
fragwürdigen Methoden das Geld für die ungewollte Leistung eintreiben
und noch dazu nach Belieben saftige Gebühren aufschlagen: "Hier wird
mit der Angst der Verbraucher gespielt", sagte VZH-Experte Peter
Lassek. Die Firmen drohten mit Hausbesuch, Klage, Zwangsvollstreckung
oder sogar mit Verhaftung, wenn der Kunde nicht zahlen wolle. In
einer Untersuchung von 4 500 Beschwerden hätten die
Verbraucherzentralen festgestellt, dass nur ein Prozent der
Forderungen berechtigt gewesen seien.
Für die Inkasso-Branche, in der in Deutschland rund 750 Unternehmen tätig sind, gebe es zu wenig Regeln, keine Gebührenordnung und praktisch keine Kontrolle, kritisieren die Verbraucherschützer. "Die Aufsicht ist lax, die schwarzen Schafe zahlreich", heißt es in einem Hintergrundpapier. So könne es passieren, dass neben der angeblichen Geldforderung ein Vielfaches an Gebühren verlangt werde. In einem besonders krassen Fall habe die Hauptforderung 20,84 Euro betragen, am Ende sollten 1 200 Euro bezahlt werden. Im Fachjargon heiße das "Angeschwollene Bagatellforderung".
Verbraucherzentralen fordern bessere Ausstattung
VZH-Vorstand Gelbrich mahnte eine bessere Ausstattung der Verbraucherzentrale an, damit Abzocke schneller Einhalt geboten werden kann. "Wenn Verbrauchern das Geld aus der Tasche gezogen wird, hat das auch volkswirtschaftliche Folgen", betonte sie.
Das Internet hat sich für die VZH zu einem zentralen Beratungs- und Informationsinstrument entwickelt: Rund 1,3 Millionen Mal hätten Verbraucher dort im vergangenen Jahr Informationen abgerufen. Rund 166 000 Verbraucher hätten sich telefonisch oder persönlich beraten lassen. Die Verbraucherzentrale Hessen mit neun Beratungsstellen im Bundesland beschäftigt 41 fest angestellte Mitarbeiter auf 26 Stellen, hinzu kommen 21 Projektmitarbeiter für einzelne Projekte, Honorarkräfte und Aushilfen. Vom Land erhält die VZH jährlich knapp 1,5 Millionen Euro, vom Bund kamen im vergangenen Jahr 790 000 Euro, von Kommunen 660 000 Euro.
Auch Generalstaatsanwalt sieht wachsende Internet-Kriminalität
Staatsanwälte müssen sich zunehmend mit Internet-Kriminalität befassen. Dafür wurde 2011 eine hessische Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft eingerichtet. Dort seien im vergangenen Jahr 576 Verfahren eingegangen, sagte Generalstaatsanwalt Hans-Josef Blumensatt in Frankfurt. "Das Internet ist der größte Tatort der Welt geworden." Die Strafverfolger beschäftigten sich unter anderem mit einem Kinderporno-Ring in Südhessen sowie dem Betreiber einer Internet-Seite, auf der sich Schüler anonym beleidigend über Mitschüler äußern konnten.
Insgesamt verzeichneten die hessischen Staatsanwaltschaften 2011 erstmals seit 2000 einen Rückgang bei den Strafverfahren. 372 083 Verfahren seien von der Polizei an die Anklagebehörden weitergeleitet worden, 3,1 Prozent weniger als im Jahr zuvor, sagte Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). Nur in gut einem Fünftel wurden die Verfahren an ein Gericht weitergeleitet, und es kam zum Urteil oder einem Strafbefehl. Fast die Hälfte aller Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt - entweder wegen fehlenden Tatverdachts oder geringer Schuld.