Verdacht

Klage gegen Samsung: Apple soll Beweise gefälscht haben

Landgericht Düsseldorf grenzt derweil Vertriebsverbot des Galaxy Tab 10.1 ein
Von Steffen Herget mit Material von dpa

Apple gegen Samsung: Der Streit geht weiter Apple gegen Samsung: Der Streit geht weiter
Bild: Webwereld
Im Streit von Apple und Samsung um das jeweilige Tablet-Design (die Hintergründe haben wir in einem eigenen Artikel zusammengetragen) bahnt sich eine Wende an. Nachdem Apple mit dem vorläufigen Vertriebsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 einen Paukenschlag landen konnte, werden nun Vorwürfe laut, der Konzern aus Cupertino habe Beweise gefälscht. Wie das niederländischer Portal Webwereld [Link entfernt] entdeckt hat, gibt Apple in der Anklageschrift ein falsches Seitenverhältnis beim Samsung-Tablet an, ein als Beweis angeführtes Bild soll nachträglich bearbeitet worden sein.

Samsung Galaxy Tab 10.1

Apple gegen Samsung: Der Streit geht weiter Apple gegen Samsung: Der Streit geht weiter
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Das Apple iPad hat dem Dokument zufolge ein Seitenverhältnis von 1,3:1, das Samsung Galaxy Tab 10.1 liege mit 1,36:1 kaum darüber. Laut den offiziellen Maßen von Samsung hat das Galaxy Tab 10.1 allerdings ein Verhältnis 1,43:1 - ein deutlich größerer Unterschied. Das dazugehörige Bild, das aus der Anklageschrift stammen soll, zeigt zudem dem Blogger zufolge ein deutlich gestauchtes Galaxy Tab, das zudem nicht mit dem eigentlichen Homescreen abgebildet wurde, sondern mit der kompletten App-Ansicht, die dem Desktop des iPad ähnlicher sieht.

Landgericht Düsseldorf rudert zurück

Wurde hier manipuliert? Wurde hier manipuliert?
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Das Düsseldorfer Landgericht hat unterdessen die Reichweite seiner Einstweiligen Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 eingeschränkt. Das Vertriebsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea gelte nicht mehr europaweit, sondern sei auf Deutschland beschränkt worden, sagte Gerichtssprecher Peter Schütz. Für die deutsche Samsung-Tochter gelte das Vertriebsverbot aber nach wie vor europaweit. Für den 25. August hat das Gericht eine mündliche Verhandlung angesetzt.

Nach Einschätzung des deutschen Patentexperten Florian Müller spielte bei dem Hin und Her um die Entscheidung die Definition des Begriffs "Niederlassung" eine Rolle. In der entsprechenden EU-Verordnung werde eine Niederlassung in Deutschland als Voraussetzung für ein europaweit gültiges Urteil genannt. "Umgangssprachlich sagen wir alle in Deutschland 'Niederlassung', wenn wir 'Tochtergesellschaft' meinen", erläuterte Müller. In der EU-Verordnung scheinen aber nur Betriebsstätten gemeint zu sein, da die englische Version der Richtlinie von "establishment" (nicht "subsidiary") spricht. Samsung unterhält jedoch in Deutschland zwar eine Tochtergesellschaft, aber keine Betriebsstätten.

Apple wirft Samsung vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen. Dabei geht es um Geschmacksmuster, also das Design und die äußerliche Gestaltung des Tablet-Computers, nicht um Ansprüche aus Apple-Patenten. Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich "um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus" handele, erklärte Apple in der Klageschrift (Aktenzeichen: 14c O 194/11).

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