Entscheidung

Bundestag beschließt Recht auf schnelles Internet ab 2022

Ab Mitte 2022 können die Deut­schen bessere Fest­netz-Internet-Verbin­dungen einfor­dern. Das sieht das heute vom Bundestag beschlos­sene Recht auf schnelles Internet vor.
Von dpa /

Bundestag beschließt Recht auf schnelles Internet Bundestag beschließt Recht auf schnelles Internet
Foto: Telekom/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Die Bundes­bürger können sich - wie berichtet - auf ein Recht auf schnelles Internet einstellen, mit dem sie ab Mitte 2022 bessere Fest­netz-Verbin­dungen einfor­dern können.

Der Bundestag nahm heute einen entspre­chenden Gesetz­ent­wurf an, nun ist der Bundesrat am Zug. Für Down­load, Upload und Latenz - die Reak­tions­zeit - sollen Mindest­vor­gaben gemacht werden, die erst noch berechnet werden müssen. Beim Down­load ist von 30 MBit/s als Richt­wert die Rede, der tatsäch­liche verbind­liche Wert dürfte aber unter 20 MBit/s liegen. Mit den Jahren soll er steigen. Das Recht dürfte für Menschen mancher­orts auf dem Land und am Stadt­rand rele­vant sein, wo das Netz bislang sehr schlecht ist.

Bislang war nur ein "funk­tio­naler" Zugang zum Fest­netz-Internet Pflicht - also beispiels­weise ein analoger 56-kBit/s-Modem-Zugang.

Gege­benen­falls müssen auch WhatsApp & Co. mitfi­nan­zieren

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Wer also in einem Haus nur Kriech­tempo-Internet bekommt, kann sich ab Juni 2022 bei der Bundes­netz­agentur beschweren. Die Behörde würde die Lage prüfen und gege­benen­falls einen Anbieter mit der Verle­gung von Leitungen beauf­tragen. Die Kosten hierfür sollen aus einem Finanz­topf begli­chen werden, der von Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen gefüllt werden muss.

Auch Anbieter wie WhatsApp, deren Dienste Konkur­renz zur Sprach­tele­fonie sind, könnten zur Betei­ligung an den Kosten heran­gezogen werden - dies soll die Bundes­netz­agentur noch entscheiden. Anbieter wie Netflix hingegen sollen nach jetzigem Stand außen vor bleiben - entspre­chende Forde­rungen aus der Tele­kom­muni­kati­ons­branche konnten aus euro­parecht­lichen Gründen nicht erfüllt werden.

Die Unter­grenzen für das "schnelle Internet" sollen jedes Jahr aktua­lisiert werden, also steigen - dadurch soll verhin­dert werden, dass die digi­tale Kluft zwischen Stadt und Land noch größer wird. Aus Sicht von Kriti­kern ist das neue Mindest­niveau aber viel zu niedrig. Anke Domscheit-Berg von der Links­frak­tion spricht sich für 100 MBit/s als Down­load-Minimum überall in Deutsch­land aus.

Doch schon jetzt muss man sich einen zu lang­samen Internet-Anschluss nicht gefallen lassen: Der DSL- oder Kabel-Provider hat High­speed verspro­chen, doch der Anschluss liefert bei weitem nicht die verspro­chene Geschwin­digkeit - kann der Kunde sofort kündigen? Wir erläu­tern das schon jetzt geltende offi­zielle Proze­dere.

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