Smartphones, Tablets & Co. bekommen Update-Pflicht
Es ist bereits seit längerem Thema: Digitale Produkte sollen eine Update-Pflicht bekommen. Damit sollen Verbraucherrechte gestärkt werden. Wer sich künftig beispielsweise ein digitales Gerät kauft, auf dem Software installiert ist, soll sicher sein können, dass das Gerät auch mit Updates versorgt wird und so ohne Sicherheitslücken funktioniere.
Die Große Koalition hat sich nun auf die neuen Verbraucherrechte verständigt, wie die Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt berichtet. Damit werden zwei EU-Richtlinien umgesetzt, die Gesetze sollen in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden. Zum 1. Januar 2022 sollen sie dann in Kraft treten.
Update-Pflicht für Smartphones kommt
Smartphones sollen einem neuen Gesetz zufolge künftig eine Update-Pflicht bekommen (Bild: iPhone 12 Pro Max)
Bild: teltarif.de
Unternehmen, die digitale Produkte verkaufen, sollen mit den neuen Regelungen stärker in die Pflicht genommen werden.
"Smartphones oder Tablets brauchen aktuelle Software, um sicher zu funktionieren", äußerte sich SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner gegenüber dem Handelsblatt. Die Update-Pflichten sollen dazu beitragen, dass die Geräte
"dauerhaft sicher funktionieren". "Mit den neuen Regelungen schaffen wir Rechtssicherheit und Durchblick im dichten Dschungel von digitalen Produkten und Dienstleistungen und machen das Vertragsrecht fit für die Zukunft", sagte der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak.
Regeln für alle Geräte mit Software
Die neuen Regelungen gelten aber nicht nur für Smartphones und Tablets, sondern betreffen alle Produkte, die Software installiert haben. So zählen beispielsweise auch smarte Waschmaschinen, smarte Fernseher und Wearables dazu. Unklar ist allerdings, wie lange die Update-Pflicht gelten soll.
Im Gesetz heißt es, wie im Bericht herausgestellt wird, "dass der Verbraucher während des Zeitraums Aktualisierungen erhält, den er aufgrund der Art und des Zwecks der Sache und der digitalen Elemente und unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann". Der genannte Zeitraum würde sich dann nach dem "dem Erwartungshorizont eines Durchschnittskäufers" bestimmen.
Weiterhin erläutert Johannes Fechner, dass auch die Gewährleistungsrechte der Verbraucher verbessert werden. Sollte nach dem Kauf ein Mangel auftreten, wird über einen Zeitraum von einem Jahr (statt wie bisher sechs Monate) angenommen, dass dieser beim Kauf existent war.
Das Bundeskartellamt nimmt nun auch Apple ins Visier. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.