Verdacht: Facebook verstößt gegen den Jugendschutz
Die Europäische Kommission eröffnet wegen des Verdachts auf Verstöße gegen den Jugendschutz ein Verfahren gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta. Es gebe die Befürchtung, dass die Gestaltung der Dienste einschließlich ihrer Algorithmen bei Kindern ein Suchtverhalten auslösen könnten, teilte die Brüsseler Behörde heute mit.
Befürchtet werden demnach insbesondere ein sogenannter Rabbit-Hole-Effekt (auf Deutsch: Kaninchenbau). Damit ist gemeint, dass man sich so tief in einem Thema verliert, dass man nicht mehr herausfindet - ähnlich wie sich die Hauptfigur in der Geschichte Alice im Wunderland in einem Kaninchenbau verliert. Algorithmen - vereinfacht gesagt von Menschen geschriebene Anleitungen für Computer - können theoretisch solche Verhaltensmuster erkennen und ausnutzen, damit Nutzerinnen und Nutzer mehr Zeit auf einer Plattform verbringen.
DSA verpflichtet zum Jugendschutz
EU-Prüfung der Meta-Dienste
Bild: picture alliance/dpa
Online-Plattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale
Dienste (DSA) unter anderem verpflichtet, Minderjährige besonders zu
schützen. Es verbietet, sie gezielt mit Werbung anzusprechen, die auf
persönlichen Daten beruht. Außerdem müssen Risiken bewertet und
abgeschwächt werden, die Schwächen und die Unerfahrenheit von
Minderjährigen ausnutzen und süchtiges Verhalten verursachen.
Die Kommission hat Zweifel, dass Meta diesen Regeln zum Jugendschutz ausreichend nachkommt. Auch die Methoden des Konzerns zur Alterskontrolle gäben Anlass zur Sorge. Diese seien möglicherweise nicht wirksam.
Die Kommission will nun weiter Beweise sammeln, etwa durch Befragungen. Mit der Einleitung des Verfahrens werde zunächst nur ein Verdacht geprüft, das Ergebnis steht noch nicht fest.
Es drohen saftige Geldbußen
Bereits Ende April hatte die Kommission ein Verfahren gegen Meta eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht, der Konzern habe sich im Umgang mit politischer Werbung nicht an den DSA gehalten. Denn durch das Gesetz müssen sich Plattformen nicht nur an schärfere Regeln zum Jugendschutz halten, sondern auch schneller und schärfer als früher gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hass und Hetze im Netz vorgehen. Sonst drohen ihnen saftige Geldbußen. Grundsätzlich müssen große Dienste wie Facebook oder Tiktok mehr Regeln befolgen als kleine.
Gegen die Online-Plattform TikTok und den Kurznachrichtendienst X (früher Twitter) laufen bereits Verfahren. Bei Tiktok wird geprüft, ob der chinesische Konzern mit seiner App-Version Tiktok Lite die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährdet. X wurde nach Hinweisen auf illegale und irreführende Beiträge zum Angriff der islamistischen Hamas auf Israel ein Fragenkatalog geschickt, den die Firma wohl nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission beantwortet hatte. Mitte Dezember war ein Verfahren gegen X eingeleitet worden.
TikTok reagierte auf die EU-Vorgaben und setzte das möglicherweise süchtig machende Belohnungs-Programm erst einmal aus.