Verfahren

Verdacht: Facebook verstößt gegen den Jugendschutz

Gefährden Face­book und Insta­gram Jugend­liche und Kinder? Die EU-Kommis­sion will das unter­suchen und geht gegen den US-Konzern Meta vor. Es drohen empfind­liche Strafen.
Von dpa /

Die Euro­päi­sche Kommis­sion eröffnet wegen des Verdachts auf Verstöße gegen den Jugend­schutz ein Verfahren gegen den Face­book- und Insta­gram-Mutter­kon­zern Meta. Es gebe die Befürch­tung, dass die Gestal­tung der Dienste einschließ­lich ihrer Algo­rithmen bei Kindern ein Sucht­ver­halten auslösen könnten, teilte die Brüs­seler Behörde heute mit.

Befürchtet werden demnach insbe­son­dere ein soge­nannter Rabbit-Hole-Effekt (auf Deutsch: Kanin­chenbau). Damit ist gemeint, dass man sich so tief in einem Thema verliert, dass man nicht mehr heraus­findet - ähnlich wie sich die Haupt­figur in der Geschichte Alice im Wunder­land in einem Kanin­chenbau verliert. Algo­rithmen - verein­facht gesagt von Menschen geschrie­bene Anlei­tungen für Computer - können theo­retisch solche Verhal­tens­muster erkennen und ausnutzen, damit Nutze­rinnen und Nutzer mehr Zeit auf einer Platt­form verbringen.

DSA verpflichtet zum Jugend­schutz

EU-Prüfung der Meta-Dienste EU-Prüfung der Meta-Dienste
Bild: picture alliance/dpa
Online-Platt­formen werden von einem neuen EU-Gesetz über digi­tale Dienste (DSA) unter anderem verpflichtet, Minder­jäh­rige beson­ders zu schützen. Es verbietet, sie gezielt mit Werbung anzu­spre­chen, die auf persön­lichen Daten beruht. Außerdem müssen Risiken bewertet und abge­schwächt werden, die Schwä­chen und die Uner­fah­ren­heit von Minder­jäh­rigen ausnutzen und süch­tiges Verhalten verur­sachen.

Die Kommis­sion hat Zweifel, dass Meta diesen Regeln zum Jugend­schutz ausrei­chend nach­kommt. Auch die Methoden des Konzerns zur Alters­kon­trolle gäben Anlass zur Sorge. Diese seien möglicher­weise nicht wirksam.

Die Kommis­sion will nun weiter Beweise sammeln, etwa durch Befra­gungen. Mit der Einlei­tung des Verfah­rens werde zunächst nur ein Verdacht geprüft, das Ergebnis steht noch nicht fest.

Es drohen saftige Geld­bußen

Bereits Ende April hatte die Kommis­sion ein Verfahren gegen Meta einge­leitet. Dabei geht es um den Verdacht, der Konzern habe sich im Umgang mit poli­tischer Werbung nicht an den DSA gehalten. Denn durch das Gesetz müssen sich Platt­formen nicht nur an schär­fere Regeln zum Jugend­schutz halten, sondern auch schneller und schärfer als früher gegen ille­gale Inhalte wie zum Beispiel Hass und Hetze im Netz vorgehen. Sonst drohen ihnen saftige Geld­bußen. Grund­sätz­lich müssen große Dienste wie Face­book oder Tiktok mehr Regeln befolgen als kleine.

Gegen die Online-Platt­form TikTok und den Kurz­nach­rich­ten­dienst X (früher Twitter) laufen bereits Verfahren. Bei Tiktok wird geprüft, ob der chine­sische Konzern mit seiner App-Version Tiktok Lite die psychi­sche Gesund­heit von Minder­jäh­rigen gefährdet. X wurde nach Hinweisen auf ille­gale und irre­füh­rende Beiträge zum Angriff der isla­mis­tischen Hamas auf Israel ein Fragen­katalog geschickt, den die Firma wohl nicht zur Zufrie­den­heit der EU-Kommis­sion beant­wortet hatte. Mitte Dezember war ein Verfahren gegen X einge­leitet worden.

TikTok reagierte auf die EU-Vorgaben und setzte das möglicher­weise süchtig machende Beloh­nungs-Programm erst einmal aus.

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