EU: Kommt das "Recht auf Reparatur" für alle Geräte?
Sogar iPhones lassen sich mit Original-Bauteilen selbst reparieren
Bild: Apple
Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments
hat sich für ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Geräte wie
Waschmaschinen oder Smartphones ausgesprochen.
So sollen Hersteller etwa verpflichtet werden, bestimmte Produkte wie Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones oder Fahrräder auch dann zu reparieren, wenn sie nicht unter die gesetzliche Garantie fallen, wie das EU-Parlament am Mittwoch in Brüssel mitteilte.
Reparatur soll attraktiver werden
Sogar iPhones lassen sich mit Original-Bauteilen selbst reparieren
Bild: Apple
Innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit sollen die Hersteller zu
einer kostenlosen Reparatur verpflichtet werden - "es sei denn, sie
ist teurer als ein Austausch, sie ist faktisch unmöglich oder sie ist
für den Verbraucher unbequem", hieß es. Die Reparaturen sollen nach
dem Willen der Abgeordneten in einem "angemessenem Zeitraum" gemacht
und dem Verbraucher ein Ersatzgerät geliehen werden. Könne etwas
nicht repariert werden, könnten die Hersteller nach dem Willen der
Parlamentarier stattdessen ein überholtes Gerät anbieten.
Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, muss noch im Plenum abgestimmt werden. Im Anschluss muss das Parlament mit den EU-Ländern verhandeln.
Für Verbraucher solle es attraktiver gemacht werden, reparieren zu lassen statt neu zu kaufen - etwa durch die Verlängerung der Garantie für reparierte Produkte. Nach dem Willen der Parlamentarier sollen die EU-Länder weiterhin die Reparatur durch finanzielle Anreize wie Gutscheine fördern.
Grundlage für die neuen Regeln ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission vom März. Nach Angaben der Brüsseler Behörde verlieren Verbraucher nicht nur viel Geld, wenn sie sich für einen Austausch statt für eine Reparatur entscheiden. Darüber hinaus verursache die vorzeitige Entsorgung noch gebrauchsfähiger Produkte hohe Treibhausgasemissionen und einen hohen Ressourcenverbrauch.
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