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§ 263 (3) 1, BGB bandenmäßiger Betrug


25.01.2022 17:46 - Gestartet von Cartouche
einmal geändert am 25.01.2022 18:15
mal jemand da drüber nachgedacht?

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
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[1] basti99 antwortet auf Cartouche
25.01.2022 18:23
Ich gehe davon aus, dass
a) die Omas geschätfsfähig waren und
b) schriftliche Unterlagen mit korrekten Produkt- und Preisangaben den Omas vorgelegt und von denen unterschrieben wurden.

Trotzdem verstehe ich nicht, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, einen Mobilfunk- Shop zu betreten. Mittlerweile sollte jedem klar sein, dass dort niemals entsprechend von Kundenbedürfnissen beraten sondern aggressiv verkauft wird. Diese Geschäfte und deren Angestellte finanzieren sich über Verkaufs- Provisionen und nicht über Beratungshonorare.
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[1.1] VF Insider antwortet auf basti99
25.01.2022 18:58
Benutzer basti99 schrieb:
Ich gehe davon aus, dass a) die Omas geschätfsfähig waren und b) schriftliche Unterlagen mit korrekten Produkt- und Preisangaben den Omas vorgelegt und von denen unterschrieben wurden.

Trotzdem verstehe ich nicht, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, einen Mobilfunk- Shop zu betreten. Mittlerweile sollte jedem klar sein, dass dort niemals entsprechend von Kundenbedürfnissen beraten sondern aggressiv verkauft wird. Diese Geschäfte und deren Angestellte finanzieren sich über Verkaufs- Provisionen und nicht über Beratungshonorare.


Es ist nicht möglich zu sehen. was unterschrieben wird. Das Unterschriften Pad ist 4 Zoll groß und es gibt keinen Monitor, wo Inhalte sichtbar sind. Abgesehen davon wurden einfach Aufträge kopiert und mit I.A unterschrieben. Kunden wussten davon nichts. Die Freigabe mit i.A zu unterschreiben kam von der Vodafone Zentrale. Offizielle Vertriebsanweisung. Selbst die Verträge mit den Betreibern wurden darauf angepasst und erweitert. Das war ein Freischein für alle. Aber die Zahlen am 31.03.2021 waren trotz Pandemie und Lockdown GIGA GUT. Schade das man hier nichts hochladen kann, sonst würde ich die Dokumente mal zeigen. Sogar mit Unterschriften der zuständigen Direktoren. Übrigens, die sind immer noch im Boot. Nur der Sicherheitschef war aufeinmal weg, der gute Herr Schneck. Er hat plötzlich, ganz plötzlich das Unternehmen verlassen. Nobody knows.......
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[2] VF Insider antwortet auf Cartouche
25.01.2022 18:23
Benutzer Cartouche schrieb:
mal jemand da drüber nachgedacht?

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,


That's it.
Mehr müsste eigentlich nicht kommentiert werden. Leider ist das aber wegen ständiger Verschleierung und diversen Nebelkerzen Maschinen sehr schwer möglich. Meine letzte Strafanzeige wurde eingestellt, da der tatsächliche Verkäufer/Berater nicht festgestellt werden konnte. Vodafone teilt den Ermittlungsbehörden nur wenige Informationen mit. Entweder dauert es Monate, bis eine Antwort erfolgt oder es wird mitgeteilt, das keine Informationen mehr abrufbar sind, wegen des Datenschutzes und den verbundenen Löschfristen. Dabei ist es so leicht, aber die Behörden ermitteln gegen eine Person und nicht gegen Vodafone. Immer werden Verkäufer/Berater geopfert und ausgeliefert. Die eigentlichen Gewinner an diesem Massenbetrugssystem sind aber andere. Genau diese Personen lächeln jeden Tag in Kameras und geben Interviews. Sie werden gefeiert und bewundert für Ihre Erfolge. Auf wessen Kosten das geschieht und wer dafür blutet, interessiert leider kaum jemanden. Aber es wird langsam. Die Wahrnehmung der Öffentlichkeit ändert sich, langsam, aber sicher. Der Fall Vodafone GmbH und LIVA GmbH wird bald mehr über diese kriminellen Machenschaften offenlegen, als jedem bisher vorstellbar ist.
"Together we can" or what ?