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BREKO: 10 MBit/s akzeptables Minimum

Am Mitt­woch hat die Bundes­netz­agentur einen Vorschlag für Mindest­anfor­derungen an einen Inter­net­zugang veröf­fent­licht. Der Bundes­ver­band Breit­band­kom­muni­kation (BREKO) hält den Vorschlag für "ange­messen".
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Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hält 10 MBit/s als Mindeststandard für "angemessen". Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hält 10 MBit/s als Mindeststandard für "angemessen".
Logo: BREKO, Foto: M-Net, Montage: teltarif.de
Am Mitt­woch hat die Bundes­netz­agentur (BNetzA) einen ersten Vorschlag für die Mindest­anfor­derungen an einen Inter­net­zugang im Rahmen der Ausge­stal­tung des Rechts auf schnelles Internet veröf­fent­licht. Der Bundes­ver­band Breit­band­kom­muni­kation (BREKO) hält den Vorschlag der BNetzA für "ange­messen", die Mindest­anfor­derungen für einen Inter­net­zugang auf 10 MBit/s im Down­load, 1,3 MBit/s im Upload und eine Latenz von maximal 150 Milli­sekunden fest­zulegen.

Laut einem zeit­gleich von der BNetzA veröf­fent­lichten Sach­ver­stän­digen­gut­achten ermög­liche ein solcher Anschluss die Nutzung aller gesetz­lich und EU-recht­lich fest­gelegten Inter­net­dienste wie E-Mail, Online-Banking, Video­kon­ferenzen und VPN.

Zu hoch ange­setzte Mindest­anfor­derungen, so die Gutachter, könnten zu der uner­wünschten Neben­wir­kung führen, dass der Glas­faser­ausbau insge­samt gebremst werde, weil knappe Planungs- und Bauka­pazi­täten jetzt erst zur Erfül­lung des Rechts auf schnelles Internet einge­setzt würden, anstatt wie bisher den effi­zienten eigen­wirt­schaft­lichen Ausbau der Glas­faser­netze voran­zutreiben.

BREKO-Geschäfts­führer Dr. Stephan Albers erklärt das genauer: „Zwar stehen wir dem Univer­sal­dienst nach wie vor kritisch gegen­über, halten den Vorschlag der Bundes­netz­agentur zu den Anfor­derungen an die Inter­net­ver­sor­gung aller Haus­halte in Deutsch­land aber insge­samt für ange­messen, denn auf dieser Grund­lage kann es gelingen, das mit dem neuen Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz einge­führte Recht auf schnelles Internet zu gewähr­leisten, ohne die inzwi­schen stark zuneh­mende Dynamik des eigen­wirt­schaft­lichen Glas­faser­aus­baus zu bremsen.“

10 MBit/s sind das Minimum

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hält 10 MBit/s als Mindeststandard für "angemessen". Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hält 10 MBit/s als Mindeststandard für "angemessen".
Logo: BREKO, Foto: M-Net, Montage: teltarif.de
Wichtig sei aus Sicht des BREKO, dass die Mindest­anfor­derungen nicht als Ziel­marke der Inter­net­ver­sor­gung in Deutsch­land miss­ver­standen werden. "10 MBit/s sind das Minimum, das überall in Deutsch­land zur Verfü­gung stehen sollte." Dennoch muss das über­geord­nete Ziel bleiben, eine flächen­deckende Versor­gung mit deut­lich leis­tungs­fähi­geren, zukunfts­sicheren Glas­faser­anschlüssen zu errei­chen – wie es auch die neue Bundes­regie­rung in ihrem Koali­tions­ver­trag vorsieht.

Positiv zu bewerten sei, dass die von der BNetzA vorge­schla­genen Mindest­anfor­derungen tech­nisch auch durch eine Satel­liten­ver­bin­dung reali­siert werden könnten. Damit könne sicher­gestellt werden, dass die Umset­zung des im neuen Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz enthal­tenen „Rechts auf schnelles Internet“ keine Planungs- und Bauka­pazi­täten aus dem laufenden Ausbau der Glas­faser­netze abziehe. Satel­liten­gestützte Inter­net­ver­bin­dungen eignen sich aus Kapa­zitäts­gründen zwar nicht für eine flächen­deckende Versor­gung mit Breit­band­anschlüssen, wie eine Studie der Tech­nischen Hoch­schule Mittel­hessen im Auftrag des BREKO in diesem Jahr ergab.

Für die zeit­nahe Versor­gung einzelner entle­gener Haus­halte stellen sie jedoch eine gute Alter­native zu leitungs­gebun­denen Anschlüssen dar.

Je nach Art der Satel­liten­ver­bin­dung sind hohe Ping­zeiten zu erwarten (etwa mit Konnect), bei Star­link sind hohe Einstands- und monat­liche Preise zu zahlen (Star­link Start­preis 499 Euro plus 99 Euro pro Monat).

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Die umständ­liche Markt­abfrage, ob und wo es "Bedarf" gibt, kostet nur unnötig Zeit. Es muss jetzt einfach flächen­deckend das Land ausge­baut werden. Wenn dort schon Anbieter aktiv sind, die teil­weise aber nicht flächen­deckend ausge­baut haben, sind die mit ins Boot zu holen, beispiels­weise, indem ein Unter­nehmen den Komplett-Ausbau über­nimmt und den Bestands­anbie­tern passende Einkaufs­preise macht, damit sie die neue Technik auch verlust­frei den Bestands- und Nach­bar­kunden (die noch nichts Passendes hatten) schnell bereit­stellen kann.

Es ist einfach frus­trie­rend, wenn in "geför­derten" Ausbau­gebieten die eine Stra­ßen­seite schnellste Glas­faser bekommt, die andere Seite aber nicht, weil die nicht geför­dert werden darf. Die neue Bundes­regie­rung sollte den histo­risch gewach­senen Geneh­migungs-Dschungel im Baurecht in Licht­geschwin­dig­keit ausmisten. Dann könnte das sogar was werden.

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