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Das müssen Sie jetzt zur Umstellung des EU-Roaming wissen

Ab morgen gelten die neuen Roaming-Konditionen innerhalb der EU. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um Kosten, neue Tarife und Unterschiede zwischen den Anbietern.
Von / Daniel Rottinger

Schweiz ist häufig noch teuer

Die neue EU-Regulierung gilt grundsätzlich nur für die Staaten der Europäischen Union. Daher können Urlauber in der Schweiz nicht bei allen Anbietern auf verbesserte Konditionen hoffen. Im Gegenteil: Vodafone bietet in seinen aktuellen Red-Tarifen zwar das EU-Roaming ohne Aufpreis an. Die Schweiz wurde aber explizit ausgeklammert. Wer seine Dreifach-Flatrate auch in der Eidgenossenschaft nutzen möchte, muss weiterhin eine der EasyTravel-Optionen buchen, die beispielsweise 4,99 Euro zusätzliche Grundgebühr pro Monat kostet.

Bei der Deutschen Telekom und bei o2 werden Telefonate, SMS und die mobile Internet-Nutzung in der Schweiz dagegen zu den gleichen Konditionen wie innerhalb Deutschlands abgerechnet, sofern die jeweilige Roaming-Flat-Option gebucht wurde. Wer einen Vertrag oder eine Prepaidkarte von einem Discounter nutzt, sollte sich vor der Reise über die Abrechnungsmodalitäten in der Schweiz erkundigen. Auch die Regelung beim Netzbetreiber ist kein Indiz für den Discounter-Tarif, wie das Beispiel congstar zeigt, das anders als die Deutsche Telekom die Mobilfunk-Nutzung in der Schweiz nicht zu EU-Konditionen, sondern zu deutlich höheren Preisen abrechnet.

Alternativen zum EU-Roaming

Nutzer können das EU-Roaming umschiffen, indem sie etwa über Messaging-Apps kommunizieren und dabei das WLAN-Internet im Hotel oder der Ferienwohnung verwenden. Viele Messenger bieten zudem eine Telefonie-Funktion, weshalb auch die Kommunikation per Sprache nicht eingeschränkt wird. Dabei gilt es aber zu bedenken, dass Gespräche oft nur zwischen Nutzern des jeweiligen Dienstes, nicht aber in öffentliche Telefonnetze möglich sind. So lassen sich beispielsweise oder WhatsApp Call nur Gesprächspartner erreichen, die ebenfalls diesen Messenger verwenden.

Wer innerhalb des Reislands beispielsweise mit der mitgereisten Familie kommunizieren möchte, kann auch auf lokale SIM-Karten zurückgreifen und dadurch teils Geld einsparen. Optional verwenden die Nutzer dafür ein Dual-SIM-Handy. Dann die Prepaid-SIM parallel zum angestammten deutschen Vertrag eingesetzt werden. Wird die lokale Wertkarte speziell für Anrufe untereinander benötigt, so können Sie auch gezielt nach entsprechenden Community-Tarifen fragen. Soll die SIM dagegen für den Internet-Zugang eingesetzt werden, so ist es sinnvoll, explizit nach Preismodellen mit entsprechend dimensionierten Datenvolumen zu fragen.

Wann werden die Roaminggebühren endgültig abgeschafft?

Grundsätzlich ist die ab morgen geltende Roaming-Regulierung nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zur (fast) kompletten Abschaffung der Roaminggebühren ab dem 15. Juni 2017. Doch müssen Nutzer dann überhaupt keine Zusatzgebühren bei Nutzung von Mobilfunk innerhalb der EU bezahlen? Nein, es wird kein ganzer Verzicht in puncto Roaming innerhalb der EU geben. So dürfen Anbieter auch dann noch Aufschläge von Heavy-Usern verlangen, die eine bestimmte Obergrenze z. B. an Datentraffic etc. überschreiten.

Allerdings sieht die EU vor, dass die Aufschläge dann moderat ausfallen sollen ("akzeptable Inlandspreise"). Der springende Punkt ist dabei die Fair-Use-Policy, welche die Obergrenzen einer angemessenen Nutzung festlegt und den Missbrauch oder anormale Nutzung verhindern soll.

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