Online-Banking: BGH urteilt über Extra-Kosten für SMS-TAN
Kostenfalle Online-Banking? - Verbraucherschützer klagen vor dem BGH
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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss sich seit heute mit der Frage
beschäftigen, ob Bank-Institute beim Online-Banking für das
Versenden einer Transaktionsnummer (TAN) per SMS Extra-Gebühren
verlangen dürfen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer müsste
dieser Service in den Kontoführungsgebühren inklusive sein. Der
Bundesverband der Verbraucherzentralen hat daher stellvertretend
die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Das Urteil (Az. XI ZR 260/15)
soll am 25. Juli verkündet werden, wie der BGH in seiner Prozess-Ankündigung schreibt.
Der Hintergrund der Klage
Kostenfalle Online-Banking? - Verbraucherschützer klagen vor dem BGH
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Das Online-Banking ist auch für Betrüger verlockend. Damit Kriminelle
nicht mit wenigen Klicks Konten leerräumen können, ist das Verfahren
mit einer Sicherheitsabfrage geschützt. Wer eine Überweisung
veranlassen oder ein Lastschriftmandat erteilen möchte, braucht
zusätzlich zu seinen Zugangsdaten die Transaktionsnummer, auch
TAN genannt. Diese wird für jeden Auftrag neu vergeben.
Durch die TAN wird ein Vorgang beim Online-Banking verifiziert. Früher verschickten die Banken die Nummern auf Papierlisten mit der Post. Heute gibt es sicherere Verfahren. Unter Sparkassen-Kunden ist nach Auskunft des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) der TAN-Generator am weitesten verbreitet, ein kleines Gerät, das zusammen mit der Girokarte funktioniert. Smartphone-Nutzer können die Nummern auch über eine App empfangen. Diese Varianten sind - von den Anschaffungskosten für den Generator einmal abgesehen - gratis. Jeder dritte Online-Banking-Kunde der Sparkassen lässt sich seine TANs allerdings per SMS schicken. Und das kann Zusatz-Kosten verursachen.
Der Streit um die Kosten für den TAN-Versand
In dem Karlsruher Verfahren hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Dort kostete das "direktKonto", das rein übers Internet läuft, zwei Euro im Monat. "Unabhängig vom Kontomodell" wurden je SMS-TAN zehn Cent fällig. Kein Einzelfall: Genaue Zahlen hat die Deutsche Kreditwirtschaft als Zusammenschluss der Bankenverbände zwar nicht. Aber nur ein Teil der Institute bietet das SMS-TAN-Verfahren kostenlos an, wie Sprecher Steffen Steudel schildert. "Manche Banken sagen, fünf SMS im Monat sind frei. Bei anderen fällt ab der ersten SMS ein Betrag an."
Doch nach Auffassung des Verbraucherschützer müssten die Kontoführungsgebühren sämtliche Kosten für die Sicherheitsabfrage gleich beinhalten. "Das Verschicken der TAN ist aus unserer Sicht keine Extra-Leistung, sondern ein notwendiger Vorgang beim Online-Banking", sagt Bankenexperte Frank-Christian Pauli. Schließlich sei auch die Vorstellung absurd, dass ein Hotelgast ein Zimmer buche und für jedes Benutzen der Schlüsselkarte zusätzlich Gebühren bezahlen müsse. Er hofft, dass der BGH solche Preismodelle der Banken nun grundsätzlich untersagt.
Ausgang des Verfahrens ungewiss
Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Hans-Ulrich Joeres hat der Senat bisher keine Tendenz bezüglich des Ausgangs des Verfahrens. Man wolle die Sache jetzt erst beraten. Es ist sogar möglich, dass die Klage an formalen Mängeln scheitert.
Die Verbraucherschützer beobachten mit Sorge, dass immer mehr Banken die Kosten rund ums Girokonto in einzelne Entgelte aufsplitten. "Das macht es immer schwieriger, die verschiedenen Angebote zu vergleichen", kritisiert Pauli. Für mehr Transparenz sollen bald neue europäische Regeln sorgen. Vorgesehen ist, dass die Banken ihren Kunden einmal im Jahr eine Übersicht über die kassierten Entgelte zusammenstellen müssen. Im Internet soll es außerdem EU-weit Vergleichsportale geben. Noch fehlen aber die letzten Abstimmungen.
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