Streit

Streit mit Telekom: Facebook-Mutter Meta verliert vor Gericht

Soziale Medien sind für US-Konzerne ein Milli­arden­geschäft. Europas Netz­betreiber wollen von diesem "Kuchen" etwas abbe­kommen und fordern einen "fairen Anteil". Ein Kölner Urteil gibt ihnen Hoff­nung.
Von dpa /

Im Streit mit dem Face­book-Mutter­kon­zern Meta um Nutzungs­ent­gelte hat sich die Deut­sche Telekom vor Gericht durch­gesetzt. Das Kölner Land­gericht urteilte am Dienstag, dass die US-Tech­nolo­gie­firma dem deut­schen Netz­betreiber rund 20 Millionen Euro für offen­ste­hende Rech­nungen zahlen muss. Meta hatte den Bonner Konzern jahre­lang für den Trans­port von Daten bezahlt - Inter­net­nutzer haben über das Telekom-Netz Zugriff auf die Online-Dienste von Face­book, Insta­gram und WhatsApp bekommen. 2021 stellte Meta diese Zahlungen ein, und die Telekom zog vor Gericht. Die Daten über­mit­telte sie weiter.

Die Klage habe "voll­umfäng­lich Erfolg" gehabt, sagte eine Gerichts­spre­cherin nach dem Urteil (Akten­zei­chen 33 O 178/23). Meta teilte mit, dass man die Forde­rungen der Telekom weiterhin für haltlos halte und alle recht­lichen Schritte prüfe.

Die Gerichts­ent­schei­dung ist längst noch nicht rechts­kräftig

Telekom-Vorstandsvorsitzender Timotheus Höttges Telekom-Vorstandsvorsitzender Timotheus Höttges
Bild: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd
Sollte Meta wie erwartet in Beru­fung gehen, würde der Fall vor dem Ober­lan­des­gericht Düssel­dorf landen und danach mögli­cher­weise vor dem Bundes­gerichtshof. Der Rechts­streit dürfte sich also noch lange hinziehen. Dass die Telekom bis 2020 im kleinen Rahmen Geld von Meta bekommen hat, ist gewis­ser­maßen ein histo­rischer Sonder­fall - andere Netz­betreiber wie Voda­fone bezahlt die Face­book-Mutter nicht.

Der finan­zielle Betrag, den der Milli­arden­kon­zern Telekom einfor­dert, spielt in der juris­tischen Ausein­ander­set­zung letzt­lich nur eine Neben­rolle. Viel wich­tiger ist dem Magenta-Unter­nehmen die gericht­liche Fest­stel­lung, dass der Netz­betreiber einen grund­sätz­lichen Zahlungs­anspruch hat. "Es zeigt, dass Netz­betreiber in Europa sehr wohl eine Bezah­lung von großen Inter­net­kon­zernen für den Daten­trans­port verlangen dürfen", sagte eine Telekom-Spre­cherin und maß dem Rich­ter­spruch eine Signal­wir­kung bei.

Das Kölner Urteil könnte der im größeren Rahmen geführte Diskus­sion Auftrieb geben, dass Tech­nolo­gie­unter­nehmen ihren "fairen Anteil" (fair share) an den Kosten von Über­tra­gungs­netzen haben sollten. Für so eine Zahlungs­ver­pflich­tung setzen sich die euro­päi­schen Tele­kom­muni­kati­ons­kon­zerne seit Langem ein, stoßen dabei aber auf Granit.

Hohe Kosten der Über­tra­gungs­netze

Die Netz­betreiber verweisen auf die hohen Kosten ihrer Über­tra­gungs­netze, mit deren Nutzung die "Big Techs" - ob Meta, Google oder Amazon - ihre Geschäfte machten und dabei viel Geld verdienten, ohne davon etwas abzu­geben. Die US-Tech­nolo­gie­riesen argu­men­tieren hingegen, dass die Nach­frage von Privat­leuten nach Inter­net­ver­trägen nur ihret­wegen so hoch sei und davon auch die Netz­betreiber profi­tierten. Die großen ameri­kani­schen Tech­nolo­gie­firmen wollen sich finan­ziell nicht in die Pflicht nehmen lassen. Und die euro­päi­sche Politik hat die heimi­schen Tele­kom­muni­kati­ons­kon­zerne in der "fair share"-Debatte bislang nicht entschieden unter­stützt.

Eine Telekom-Spre­cherin wertete das Urteil als Nach­weis für ein Problem, das vom Markt allein nicht mehr zu lösen sei. "Es kann nicht sein, dass euro­päi­sche Netz­betreiber künftig stets vor Gericht ziehen müssen, um die Bezah­lung einer wert­hal­tigen Leis­tung durch­zusetzen." Das Verfahren unter­streiche daher den drin­genden Hand­lungs­bedarf in Brüssel, eine rasche Beile­gung von Strei­tig­keiten regu­lato­risch zu gewähr­leisten. Sie betonte, dass "Big Tech"-Unter­nehmen nun mal für den Groß­teil des Daten­ver­kehrs in Europas Netzen verant­wort­lich seien.

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