Bundeskabinett billigt TKG-Neuregelung
Wirtschaftsminister Peter Altmeier (links) und Digitalminister Andreas Scheuer (rechts) waren bei der TKG-Novelle federführend.
Foto: Picture Alliance / dpa
Erst hat es scheinbar "ewig" gedauert und am Ende ging auf einmal alles ganz schnell: Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts ("TKG-Novelle") verabschiedet.
Zukunftsorientiert und maßgeschneidert
Das Gesetz soll einen maßgeschneiderten und zukunftsorientierten Rechtsrahmen für den deutschen Telekommunikationsmarkt und die Endkunden bieten und wurde dafür "vollständig überarbeitet und neu gefasst".
Impulse für schnelleren Ausbau
Wirtschaftsminister Peter Altmeier (links) und Digitalminister Andreas Scheuer (rechts) waren bei der TKG-Novelle federführend.
Foto: Picture Alliance / dpa
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier möchte mit dem Gesetz "wichtige Impulse für einen schnelleren und flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen" geben, durch Anreize für Investitionen und Innovationen, um den marktgetriebenen Ausbau der digitalen Infrastruktur voranzubringen."
Recht auf Entschädigung
Die Verbraucherrechte würden gestärkt, denn schnelle und zuverlässige Internetzugänge "sind für unsere heutige Gesellschaft unverzichtbar". Künftig soll es Entschädigungen geben, wenn Techniker-Termine platzen oder zugesagte Bandbreiten nicht eingehalten werden.
Künftig sollen alle Bürger "ein gesetzlich verankertes Recht auf schnelles Internet" haben, "egal, ob ich mich für ein Leben auf dem Land oder in der Stadt entscheide", betonte Verkehrs- und Infrastruktur-Minister Andreas Scheuer.
Schnellere Genehmigungen und neue Techniken sollen den Gigabitausbau fördern, aber auch Verbindlichkeiten beim privaten Breitbandausbau schaffen.
Wegfall des Nebenkostenprivilegs
Wie bereits berichtet, sollen Mieter nach Plänen der Bundesregierung künftig keine TV-Kosten für Kabelanschlüsse mehr über die Nebenkostenabrechnung zahlen müssen ("Nebenkostenprivileg"). Konkret soll die Umlagefähigkeit von Telekommunkations-Kosten als Nebenkosten bei der Miete mit einer Übergangsfrist abgeschafft werden.
Das Privileg stammte aus den 1980er-Jahren und sollte die Kabelnetzversorgung verbessern. Künftig sollen alle Mieter die Chance haben, ihren Anbieter komplett selbst zu wählen.
Das Vorhaben der Regierung ist umstritten. Kabelnetzbetreiber hatten es erwartungsgemäß kritisiert. Sie befürchten Umsatzeinbußen, wenn sich Mieter gegen den TV-Kabelbezug entscheiden und auf Alternativen setzen, sei es Empfang per Satellitenschüssel oder Fernsehen über Telefonkabel-Internetleitungen (beispielsweise VDSL).
Gemeinsame Obergrenze für Sonderrufnummern
Bei den Sonderrufnummern wird erstmalig ein gemeinsamer Höchstpreis für Anrufe aus dem Festnetz oder aus dem Mobilfunk festgelegt. Die neue Höchstgrenze für 0180x oder 0700 und andere Sondernummern liegt laut Entwurf jetzt bei 14 Cent pro Minute. Ausnahmen werden weiterhin für Mehrwert-Rufnummern wie 0137 und 0900 gelten, deren Preise vorher angesagt oder angezeigt werden müssen.
In den ersten Anhörungen hatten Telekom und VATM noch eine Trennung und Beibehaltung der Obergrenzen von 42 Cent pro Minute bzw. maximal 60 Cent pro Anruf für 0180x und 0700 gefordert.
Pyrrhus-Sieg für 0700
Dabei haben die persönlichen Rufnummern (0700) laut Telekom kaum noch Bedeutung, weswegen sich die Telekom aus dem Hosting dieser Nummern verabschiedet hatte. Selbst mit maximal 14 Cent pro Minute bleibt der "Erfolg" der persönlichen Rufnummer überschaubar, solange kein marktmächtiger Anbieter diese Rufnummern in seine im Markt üblichen Flatrates einbezieht und damit ein Umdenken der Branche auslöst.
Dafür müsste allerdings auf der Gegenseite das "Auszahlen" von Interconnect-Entgelten an die Rufnummerninhaber "verboten" werden. Einige Anbieter wollten so mehr Anrufe "erzeugen", um daran Geld zu verdienen oder "Call-Through"-Dienste anzubieten.
Umsetzung des Europäischen Kodex
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, der Ende 2018 in Kraft getreten ist. Er stellt die Weichen für einen modernisierten Telekommunikationsrechtsrahmen.
Wann gilt das Gesetz?
Nun wird der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet und anschließend - mit der Stellungnahme des Bundesrates - dem Bundestag. Dort wird der Entwurf allgemein diskutiert und an den zuständigen Bundestagsausschuss überwiesen (1. Lesung). Nachdem dort die erste Beratungsrunde gelaufen ist, wird erneut diskutiert (2. Lesung). Schließlich wird endgültig über das Gesetz entschieden (3. Lesung). Am Ende muss nochmal der Bundesrat zustimmen.
Sollten die Oppositionsparteien, die im Bundestag keine Mehrheit haben, in den Länderregierungen und damit im Bundesrat aber doch, noch Änderungsbedarf sehen, könnte das Gesetz im Vermittlungsausschuss landen. Wahrscheinlich wird das neue TKG aber relativ unverändert durch Unterschrift des Bundespräsidenten im neuen Jahr endgültig in Kraft treten.