Fertig?

Bundeskabinett billigt TKG-Neuregelung

Lange ging scheinbar nichts vorwärts, jetzt könnte es schneller gehen: Das Bundes­kabi­nett hat die TKG-Neufas­sung verab­schiedet. Nun muss das Paket durch Bundestag und Bundesrat.
Von mit Material von dpa

Wirtschaftsminister Peter Altmeier (links) und Digitalminister Andreas Scheuer (rechts) waren bei der TKG-Novelle federführend. Wirtschaftsminister Peter Altmeier (links) und Digitalminister Andreas Scheuer (rechts) waren bei der TKG-Novelle federführend.
Foto: Picture Alliance / dpa
Erst hat es scheinbar "ewig" gedauert und am Ende ging auf einmal alles ganz schnell: Heute hat das Bundes­kabi­nett den Gesetz­ent­wurf zur Moder­nisie­rung des Tele­kom­muni­kati­ons­rechts ("TKG-Novelle") verab­schiedet.

Zukunfts­ori­entiert und maßge­schnei­dert

Das Gesetz soll einen maßge­schnei­derten und zukunfts­ori­entierten Rechts­rahmen für den deut­schen Tele­kom­muni­kati­ons­markt und die Endkunden bieten und wurde dafür "voll­ständig über­arbeitet und neu gefasst".

Impulse für schnel­leren Ausbau

Wirtschaftsminister Peter Altmeier (links) und Digitalminister Andreas Scheuer (rechts) waren bei der TKG-Novelle federführend. Wirtschaftsminister Peter Altmeier (links) und Digitalminister Andreas Scheuer (rechts) waren bei der TKG-Novelle federführend.
Foto: Picture Alliance / dpa
Bundes­wirt­schafts­minister Peter Altmaier möchte mit dem Gesetz "wich­tige Impulse für einen schnel­leren und flächen­deckenden Ausbau von Giga­bit­netzen" geben, durch Anreize für Inves­titionen und Inno­vationen, um den markt­getrie­benen Ausbau der digi­talen Infra­struktur voran­zubringen."

Recht auf Entschä­digung

Die Verbrau­cher­rechte würden gestärkt, denn schnelle und zuver­läs­sige Inter­net­zugänge "sind für unsere heutige Gesell­schaft unver­zichtbar". Künftig soll es Entschä­digungen geben, wenn Tech­niker-Termine platzen oder zuge­sagte Band­breiten nicht einge­halten werden.

Künftig sollen alle Bürger "ein gesetz­lich veran­kertes Recht auf schnelles Internet" haben, "egal, ob ich mich für ein Leben auf dem Land oder in der Stadt entscheide", betonte Verkehrs- und Infra­struktur-Minister Andreas Scheuer.

Schnel­lere Geneh­migungen und neue Tech­niken sollen den Giga­bit­ausbau fördern, aber auch Verbind­lich­keiten beim privaten Breit­band­ausbau schaffen.

Wegfall des Neben­kos­ten­pri­vilegs

Wie bereits berichtet, sollen Mieter nach Plänen der Bundes­regie­rung künftig keine TV-Kosten für Kabel­anschlüsse mehr über die Neben­kos­ten­abrech­nung zahlen müssen ("Neben­kos­ten­pri­vileg"). Konkret soll die Umla­gefä­hig­keit von Tele­kom­munka­tions-Kosten als Neben­kosten bei der Miete mit einer Über­gangs­frist abge­schafft werden.

Das Privileg stammte aus den 1980er-Jahren und sollte die Kabel­netz­ver­sor­gung verbes­sern. Künftig sollen alle Mieter die Chance haben, ihren Anbieter komplett selbst zu wählen.

Das Vorhaben der Regie­rung ist umstritten. Kabel­netz­betreiber hatten es erwar­tungs­gemäß kriti­siert. Sie befürchten Umsatz­ein­bußen, wenn sich Mieter gegen den TV-Kabel­bezug entscheiden und auf Alter­nativen setzen, sei es Empfang per Satel­liten­schüssel oder Fern­sehen über Tele­fon­kabel-Inter­net­lei­tungen (beispiels­weise VDSL).

Gemein­same Ober­grenze für Sonder­ruf­num­mern

Bei den Sonder­ruf­num­mern wird erst­malig ein gemein­samer Höchst­preis für Anrufe aus dem Fest­netz oder aus dem Mobil­funk fest­gelegt. Die neue Höchst­grenze für 0180x oder 0700 und andere Sonder­num­mern liegt laut Entwurf jetzt bei 14 Cent pro Minute. Ausnahmen werden weiterhin für Mehr­wert-Rufnum­mern wie 0137 und 0900 gelten, deren Preise vorher ange­sagt oder ange­zeigt werden müssen.

In den ersten Anhö­rungen hatten Telekom und VATM noch eine Tren­nung und Beibe­hal­tung der Ober­grenzen von 42 Cent pro Minute bzw. maximal 60 Cent pro Anruf für 0180x und 0700 gefor­dert.

Pyrrhus-Sieg für 0700

Dabei haben die persön­lichen Rufnum­mern (0700) laut Telekom kaum noch Bedeu­tung, weswegen sich die Telekom aus dem Hosting dieser Nummern verab­schiedet hatte. Selbst mit maximal 14 Cent pro Minute bleibt der "Erfolg" der persön­lichen Rufnummer über­schaubar, solange kein markt­mäch­tiger Anbieter diese Rufnum­mern in seine im Markt übli­chen Flat­rates einbe­zieht und damit ein Umdenken der Branche auslöst.

Dafür müsste aller­dings auf der Gegen­seite das "Auszahlen" von Inter­con­nect-Entgelten an die Rufnum­mern­inhaber "verboten" werden. Einige Anbieter wollten so mehr Anrufe "erzeugen", um daran Geld zu verdienen oder "Call-Through"-Dienste anzu­bieten.

Umset­zung des Euro­päi­schen Kodex

Der Gesetz­ent­wurf dient der Umset­zung des Euro­päi­schen Kodex für die elek­tro­nische Kommu­nika­tion, der Ende 2018 in Kraft getreten ist. Er stellt die Weichen für einen moder­nisierten Tele­kom­muni­kati­ons­rechts­rahmen.

Wann gilt das Gesetz?

Nun wird der Entwurf dem Bundesrat zuge­leitet und anschlie­ßend - mit der Stel­lung­nahme des Bundes­rates - dem Bundestag. Dort wird der Entwurf allge­mein disku­tiert und an den zustän­digen Bundes­tags­aus­schuss über­wiesen (1. Lesung). Nachdem dort die erste Bera­tungs­runde gelaufen ist, wird erneut disku­tiert (2. Lesung). Schließ­lich wird endgültig über das Gesetz entschieden (3. Lesung). Am Ende muss nochmal der Bundesrat zustimmen.

Sollten die Oppo­siti­ons­par­teien, die im Bundestag keine Mehr­heit haben, in den Länder­regie­rungen und damit im Bundesrat aber doch, noch Ände­rungs­bedarf sehen, könnte das Gesetz im Vermitt­lungs­aus­schuss landen. Wahr­schein­lich wird das neue TKG aber relativ unver­ändert durch Unter­schrift des Bundes­prä­sidenten im neuen Jahr endgültig in Kraft treten.

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