TKG-Novelle

Neues Gesetz für Festnetz und Internet: Das sind die Folgen

Diese Folgen hat die TKG-Novelle für jeden Einzelnen
Von Thorsten Neuhetzki

Der Bundestag hat gestern die sogenannte TKG-Novelle beschlossen. Nach einer zweistündigen Debatte beschloss die Regierung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, während die Opposition sich gegen die Änderungen stellte. Die Novelle beinhaltet zahlreiche Änderungen für den Telekommunikationsmarkt, die am Ende jeden Einzelnen gleich an mehreren Stellen betreffen werden. Wir zeigen Ihnen, wo Sie die Änderungen des neuen Gesetzes am meisten merken werden und was die Vor- und Nachteile des neuen Gesetzes sind.

Das bedeutet die TKG-Novelle für die Privatkunden Das bedeutet die TKG-Novelle für die Privatkunden
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Zunächst einmal: Das neue Gesetz gilt frühestens ab 1. März 2012 und enthält je nach Themenbereich auch noch Fristen für die Umsetzung. Allerdings muss die TKG-Novelle noch den Bundesrat passieren. Hier hat die Regierung keine Mehrheit und die geschlossene Ablehnung der Opposition macht eine Annahme durch den Bundesrat nicht wahrscheinlich. Es ist also durchaus im Bereich des Möglichen, dass es durch den Vermittlungsausschuss noch Änderungen gibt. Betreffen könnte das beispielsweise die Bereiche Universaldienst oder Netzneutralität. Doch was versteckt sich hinter diesen ganzen Begriffen und Gesetzesänderungen?

Keine verpflichtende Breitbandversorgung

Einen so genannten Universaldienst wird es mit der jetzt beschlossenen TKG-Novelle nicht geben. Dieser sähe vor, dass jeder Bürger einen Anspruch auf einen Anschluss mit einer Mindest-Internetbandbreite hat. Die Regierung erteilte dem eine Absage und begründete, dass mit Maßnahmen wie dem LTE-Ausbau aber auch dem Breitband-Satelliten KA-Sat eine flächendeckende Versorgung sichergestellt sei. Zudem würde eine staatliche Versorgung einer Planwirtschaft gleichkommen und Investoren bremsen. "Ein Ausbau mit Staatsknete zieht Investitionen privater Anbieter ab", sagte CDU-Abgeordneter Thomas Jarzombek. Die SPD hingegen hat dafür plädiert, für das Jahr 2013 einen Universaldienst festzuschreiben und dann gezielt in den dann noch existierenden weißen Flecken eine Analyse gefolgt von einer Ausschreibung zu machen. Um welche Bandbreite es bei den Universaldiensten ginge, wurde offengelassen, nur Werte zwischen zwei und sechs Megabit pro Sekunde waren immer wieder zu hören.

Auch die Netzneutralität wurde nicht fest im Gesetz verankert. Allerdings wird die Bundesregierung ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber TK-Anbietern "die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern". Das geschieht aber nicht direkt im Rahmen der TKG-Novelle.

Welche Auswirkungen das neue TKG direkt bei jedem einzelnen Nutzer hat, lesen Sie auf der nächsten Seite.

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