Wiedererweckt

Editorial: Vorratsdatenspeicherung 2.0

Warum übernimmt die SPD-Spitze einen erneuten Anlauf, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen? Reichen gleichlautende Gerichtsurteile von Bundesverfassungsgericht und EuGH nicht aus?
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Ein neuer Versuch, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen erntet Kritik. Ein neuer Versuch, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen erntet Kritik.
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Fünf Jahre ist es her, dass ich titelte: Auf zur Vorrats­daten­speicherung 2.0. Denn das letzte Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts zur Vorratsdaten­speicherung lautete sinngemäß: Per se ist die massenhafte Datensammlung bei den Tk-Netzbetreibern nicht verfassungswidrig. Es müssen lediglich ausreichend hohe Hürden für Abfragen aus diesen Daten geschaffen werden.

So erwartete ich, dass es nicht lange dauern würde, bis ein erneuter Anlauf zur Einführung der Vorrats­daten­speicherung gemacht werden würde. Nun, es kam anders als erwartet: Auch in anderen Ländern der EU kamen Bedenken an der anlasslosen Speicherung großer Datenmengen auf und schließlich kippte 2014 der Europäische Gerichtshof nach Klagen aus Irland und Österreich die EU-Richtlinie zur Vorrats­daten­speicherung. Die Bundesregierung erklärte, nun keinen Bedarf mehr an der schnellen Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Vorrats­daten­speicherung zu sehen.

Vorratsdatenspeicherung löst keine Straftaten

Ein neuer Versuch, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen erntet Kritik. Ein neuer Versuch, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen erntet Kritik.
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Doch nun - etwas mehr als ein Jahr nach dem vorgenannten Richterspruch - dreht sich das Blatt erneut: Das Bundeskabinett hat doch einen Gesetzentwurf zur Vorrats­daten­speicherung 2.0 verabschiedet, wohl auf Drängen von SPD-Chef Sigmar Gabriel hin.

Verständlicherweise regt sich bereits erheblicher Widerstand gegen den erneuten Versuch, die Vorrats­daten­speicherung einzuführen. Die Grünen, die Linkspartei und die Piratenpartei wollen erneut in Karlsruhe klagen, sollte die Vorrats­daten­speicherung wieder eingeführt werden. Und auch an der SPD-Basis findet der Vorstoß von Gabriel nicht nur Zustimmung.

Schon beim Gerichtsverfahren zur Vorrats­daten­speicherung 1.0 blieb die Bundesregierung letztendlich den Nachweis schuldig, dass mit der erheblichen Datensammlung überhaupt mehr Straftaten aufgeklärt werden konnten. Das wird bei der Neuauflage - schon dank kürzerer Speicherfristen und höherer Abfragehürden - noch schwerer fallen. Die Arbeit der Ermittlungsbehörden lässt sich mit anderen, weniger umstrittenen Maßnahmen viel stärker verbessern. Dazu gehört u.a. die Ausstattung mit zeitgemäßen Kommunikations­mitteln.

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