Editorial: Vorratsdatenspeicherung 2.0
Ein neuer Versuch, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen erntet Kritik.
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Fünf Jahre ist es her, dass ich titelte:
Auf zur Vorratsdatenspeicherung 2.0.
Denn das letzte Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur
Vorratsdatenspeicherung
lautete sinngemäß: Per se ist die massenhafte Datensammlung bei den
Tk-Netzbetreibern nicht verfassungswidrig. Es müssen lediglich ausreichend
hohe Hürden für Abfragen aus diesen Daten geschaffen werden.
So erwartete ich, dass es nicht lange dauern würde, bis ein erneuter Anlauf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung gemacht werden würde. Nun, es kam anders als erwartet: Auch in anderen Ländern der EU kamen Bedenken an der anlasslosen Speicherung großer Datenmengen auf und schließlich kippte 2014 der Europäische Gerichtshof nach Klagen aus Irland und Österreich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die Bundesregierung erklärte, nun keinen Bedarf mehr an der schnellen Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung zu sehen.
Vorratsdatenspeicherung löst keine Straftaten
Ein neuer Versuch, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen erntet Kritik.
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Doch nun - etwas mehr als ein Jahr nach dem vorgenannten
Richterspruch - dreht sich das Blatt erneut: Das Bundeskabinett hat
doch einen Gesetzentwurf zur
Vorratsdatenspeicherung 2.0 verabschiedet, wohl auf Drängen von
SPD-Chef Sigmar Gabriel hin.
Verständlicherweise regt sich bereits erheblicher Widerstand gegen den erneuten Versuch, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Die Grünen, die Linkspartei und die Piratenpartei wollen erneut in Karlsruhe klagen, sollte die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werden. Und auch an der SPD-Basis findet der Vorstoß von Gabriel nicht nur Zustimmung.
Schon beim Gerichtsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung 1.0 blieb die Bundesregierung letztendlich den Nachweis schuldig, dass mit der erheblichen Datensammlung überhaupt mehr Straftaten aufgeklärt werden konnten. Das wird bei der Neuauflage - schon dank kürzerer Speicherfristen und höherer Abfragehürden - noch schwerer fallen. Die Arbeit der Ermittlungsbehörden lässt sich mit anderen, weniger umstrittenen Maßnahmen viel stärker verbessern. Dazu gehört u.a. die Ausstattung mit zeitgemäßen Kommunikationsmitteln.