Untersuchung

FST: 0180-Preisangaben werden weitgehend eingehalten

Nur wenig Verstöße gegen gesetzliche Preisangaben
Von Thorsten Neuhetzki

Seit dem 1. März gibt es eine neue Preisverordnung für 0180-Nummern aus den Mobilfunknetzen. Demnach darf die Anwahl einer solchen Service-Rufnummer (die jetzt offiziell kein Geteilte-Kosten-Dienst mehr ist) nicht mehr als 42 Cent pro Minute kosten. Entsprechend geändert wurden auch die Verpflichtungen zu einer Preisangabe bei der Bewerbung der Rufnummer. Der Werbende muss die korrekten Preise für Gespräche aus dem Festnetz nennen und zusätzlich die Information über die Kostenobergrenze aus den Mobilfunknetzen geben.

Ob diese Preisangaben in der Tat so erfolgen, wie sie sollen, hat der FST jetzt untersucht. Der FST ist die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste, die sich bemüht, Schwarze Schafe der Mehrwertdienste-Branche ausfinden zu machen. Doch der Verein zeigte sich in einer Mitteilung positiv überrascht. Ende März hat man insgesamt 120 Webseiten auf die neuen Preisangaben hin untersucht - 80 Prozent bewarben die 0180-Nummern korrekt.

Häufigster Fehler: Alte Preisangaben

Untersucht wurden Webseiten von Autoherstellern, Banken, Versicherungen, verschiedenen Herstellern sowie Telekommunikation- und Reiseanbietern, die eine 0180-Nummer beinhalten. 23 von 120 untersuchten 0180er-Preisangaben waren zu bemängeln. Das entspricht einer Fehlerquote von 19 Prozent. Einige Anbieter hatten die neuen Regelungen in Bezug auf den Mobilfunkhöchstpreis noch nicht umgesetzt: 13 von 120 Angaben (11 Prozent) wiesen zwar, wie es bis zum 1. März korrekt war, auf ggf. abweichende Mobilfunkpreise, nicht jedoch auf den seit 1. März 2010 geltenden Mobilfunk-Höchstpreis hin. Verwirrung stiftete die Regelung, dass die Gassen 0180-2 und -4 bei Festnetzanrufen per Anruf, bei Mobilfunkanrufen jedoch pro Minute abzurechnen sind. Zwei Anbieter gaben für die Mobilfunkanrufe die im TKG angegebene Höchstgrenze von 60 Cent pro Anruf aus. Aufgrund der durch die Bundesnetzagentur festgelegten minutenweisen Abrechnung der Gassen 0180-1 bis -5 hätte jedoch der Höchstpreis von 42 Cent pro Minute angegeben werden müssen.

In sieben Fällen (6 Prozent) wurden zwar die Festnetzpreise, nicht jedoch die Mobilfunkpreise angegeben – ein Fehler, der auch gegen die alte Preisangaberegelung verstoßen hätte. In einem Fall schließlich verzichtete der Anbieter komplett auf die Preisangaben.