Ratgeber

0900: Wenn der Anbieter trotz Inkassierungsverbot abrechnet

Wie verhalten sich Kunden bei ungerechtfertigten Abrechnungen richtig?
Von Thorsten Neuhetzki

Zu Ostern belästigte eine erneute Anrufwelle zu vermeintlichen Gewinnen eines Mercedes Cabrios viele deutsche Telefonkunden. Die Betroffenen wurden in einer Bandansage aufgefordert, eine 0900-Nummer anzurufen, um den Gewinn dann auch zu erhalten. Wie teltarif damals berichtete, erließ die Bundesnetzagentur umgehend ein Abrechnungs- und Inkassierungsverbot für die Nummer und verfügte die Abschaltung.

Das bedeutete für jene Kunden, die die Nummer über Ostern anriefen, dass sie für das Gespräch nichts zahlen müssen und der Initiator der Anrufwelle keine Geld erhält. Das zumindest ist die Theorie. Ende April meldete sich in der teltarif-Redaktion ein Vodafone-Kunde, der mit seinem Handy am 1. April die betroffene 0900-Nummer anrief und dessen Gespräch in einer Rechnung vom 15. April abgerechnet wurde, obwohl die Bundesnetzagentur am 7. April rückwirkend zum 29. März das entsprechende Verbot erließ.

Der Nutzer wendete sich hilfesuchend an die Bundesnetzagentur. Diese verwies ihn jedoch darauf, dass das TKG, auf das sich die Arbeit der Behörde stützt, nicht zulässt, dass der Regulierer in Einzelfällen zivilrechtlich hilft. Die einzige Möglichkeit, direkte Hilfe zu bekommen, sei ein - allerdings kostenpflichtiges - Schlichtungsverfahren. Stattdessen rät ein Sprecher der Behörde gegenüber teltarif.de dazu, den direkten Kontakt mit dem Anbieter zu suchen.

Zwangsgeld gegen Vodafone

Verbraucher sollten nach erfolgter Rechnung den Netzbetreiber auf das existierende Rechnungs- und Inkassierungsverbot ansprechen und eine Gutschrift des fraglichen Betrags verlangen. Auch der Diensteanbieter, der die 0900-Nummer geschaltet hat, sollte entsprechend informiert werden, sofern dieser aus der Rechnung hervor geht. Die Bundesnetzagentur sei dennoch an Informationen zu den Verstößen interessiert, da sie dann im Interesse aller Verbraucher entsprechende Allgemein-Maßnahmen einleiten könne.

Vodafone bestätigte, dass dem betreffenden Kunden das Gespräch fälschlicherweise in Rechnung gestellt wurde und man die Kosten entsprechend erstatten werde. Wie es passieren konnte, dass das Inkassierungsverbot nicht korrekt umgesetzt wurde, ist indes bislang nicht geklärt. Vodafone sagte aber zu, der Sache nachzugehen. Die Bundesnetzagentur indes hat im konkreten Fall nach eigenen Angaben ein Zwangsgeld gegen Vodafone erlassen. Auf eine Beitreibung dieses Zwangsgeldes sieht die Behörde aber ab, wie sie im Nachgang mitteilte. Grund dafür ist, dass Vodafone dem Kunden das Entgelt für die 0900 wieder gutgeschrieben hat.