Teure Sünde

Bußgeld für Autotelefonate ohne Freisprechanlage

Fahren oder Telefonieren: Beides zusammen ist demnächst strafbar.
Von Andreas Schlebach

Autofahrer, die beim Telefonieren ohne Freisprechanlage erwischt werden, müssen ab dem nächsten Jahr mit einem Bußgeld rechnen. Aus dem Bundesverkehrsministerium wurde jetzt ein entsprechender Vorstoß bekannt. Demnach sollen Autotelefon-Verkehrssünder mit etwa 60 Mark zur Kasse gebeten werden.

Hintergrund ist eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen, nach der die Unsicherheit beim Fahren mit einem Telefon am Ohr insbesondere in Ortschaften ansteigt. Andererseits liegen gesicherte statistische Nachweise, dass das Telefonieren am Steuer in den vergangenen Jahren zu einer Häufung von Unfällen geführt hätte, nicht vor. Experten bezweifeln deshalb, dass sich ein generelles Handyverbot am Steuer durchsetzen ließe.

In Portugal, der Türkei und der Slowakei ist Telefonieren während der Fahrt gesetzlich verboten; in Dänemark muss dafür eigens angehalten werden, wenn keine Freisprecheinrichtung vorhanden ist. Auch in Österreich, Ungarn, Italien, der Schweiz, Spanien und Slowenien darf nach Angaben des ADAC nur mit einer Freisprecheinrichtung im Auto telefoniert werden. Verstöße gegen die Vorschriften werden in Griechenland mit rund 40 und in Portugal mit umgerechnet 50 Mark geahndet.

Der ADAC hat die Initiative des Bundesverkehrsministeriums ausdrücklich begrüßt.