Prüfung

EU-Kommission: Wucherpreise bei Handytelefonaten im Ausland?

Wettbewerbsrechtliche Untersuchung der Roaming-Gebühren - Möglicherweise unerlaubte Preisabsprachen
Von Christopher Paun

Die EU-Wettbewerbskommission prüft derzeit Bedingungen und Preise für Roaming-Dienste. Dazu hat sie an 200 Mobilfunkdiensteanbieter sowie nationale Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden formale Auskunftsverlangen verschickt, die binnen zwei Monaten beantwortet werden müssen. Es soll untersucht werden, ob mit den derzeitigen Geschäftspraktiken und Gebühren gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen wird, insbesondere gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Praktiken und der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.

Für den Endkunden machen sich diese Roaming-Gebühren bemerkbar, wenn er sich mit dem Handy im Ausland befindet und sich das Gerät automatisch in ein dortiges Netz einbucht. Nur wenige Nutzer wissen, was Telefonate im fremden Netz zu welcher Zeit kosten. Eine Studie [Link entfernt] des internationalen Verbandes von Telekommunikations-Nutzern (INTUG), bei der die Roaming-Preise mit den Preisen von regulären Handytelefonaten verglichen wurde, ergab Preisunterschiede von bis zu 500 Prozent. Dies sei allerdings unbegründet, da die Rechnungsstellung durch einen Kooperationspartner automatisch erfolgt.

Roaming-Dienste beruhen auf Vereinbarungen zwischen verschiedenen Mobilfunknetzbetreibern. Obwohl die Unternehmen inzwischen in nahezu allen Ländern mit verschiedenen Betreibern Roaming-Vereinbarungen eingehen können, ist ein Wettbewerb bei den Roaming-Angeboten für Großabnehmer und Endverbraucher nicht wirklich erkennbar. Es ist zu hoffen, dass die EU-Komission daran etwas ändern wird.