Comeback

Gerichtlich stillgelegter Mobilfunksender wieder am Netz

Oberlandesgericht Frankfurt hebt Einstweilige Verfügung auf
Von Volker Schäfer

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am gestrigen Dienstag ein Urteil des Landgerichts Frankfurt aufgehoben, mit dem im September die Abschaltung einer Mobilfunk-Basisstation von T-D1 in Oberursel-Bommersheim, wenige Kilometer nördlich von Frankfurt, angeordnet worden war (Teltarif berichtete). Damit entschied das Oberlandesgericht zugunsten von T-Mobil, der Betreiberin der Sendeanlage. Das Oberlandesgericht folgte der Auffassung des Netzbetreibers, dass die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt zu Unrecht ergangen war.

Nach der nun getroffenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt kann der D1-Sender, der - von außen nahezu unsichtbar - in einem Kirchturm untergebracht ist, wieder ans Netz gehen. T-Mobil-Technik-Chef Klaus Hummel begrüßte den Gerichtsbeschluss mit den Worten: "Das Urteil bestätigt, dass unsere Sendeanlagen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und keine gesundheitliche Gefahr für die Anwohner darstellen. Wir heißen die Entscheidung auch im Hinblick auf den künftigen Ausbau unseres UMTS-Netzes für gut."

Bleibt abzuwarten, welche Entscheidung in dem noch ausstehenden Hauptsacheverfahren getroffen wird. Von der Logik her spricht jedenfalls nichts gegen den Betrieb von Mobilfunk-Sendeanlagen auch in Wohngebieten. Die in Deutschland gesetzlich verankerten Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung basieren auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Das Bundesamt für Strahlenschutz hat diese Grenzwerte erst kürzlich bestätigt und festgestellt, dass diese in angemessenem Umfang Vorsorgeaspekte berücksichtigen.

Alle vier deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber halten die geltenden Grenzwerte nicht nur ein, sondern unterschreiten diese in der Regel sogar sehr deutlich. Sendeanlagen aufzubauen, die den Anforderungen nicht entsprechen, wäre ohnehin sinnlos, da die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) für diese Basisstationen keine fernmelderechtliche Genehmigung erteilen würde.