Prozess

16-jähriger Hacker "Mafiaboy" steht ab 5. März vor Gericht

Teenager legte im Februar Websites von Yahoo! bis CNN lahm
Von AFP / Christopher Paun

Wegen einer Serie spektakulärer Online-Angriffe auf die Websites von US-Firmen wie Yahoo! muss sich der 16-jährige Hacker "Mafiaboy" ab 5. März 2001 vor einem Gericht in Montréal verantworten. Wie Justizvertreter am Mittwoch mitteilten, wird der Prozess gegen den Kanadier auf mindestens einen Monat veranschlagt. Dem Angeklagten drohen bis zu zwei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 1000 kanadischen Dollar (gut 1460 Mark). "Mafiaboys" Verteidiger Yan Romanowski sagte, er rechne sogar mit einem "mindestens dreimonatigen Verfahren". Sein Mandant wolle auf unschuldig plädieren. Es gebe Mängel an der Beweislage, betonte der Verteidiger. Nach Einschätzung von Beamten der US-Bundespolizei FBI könnte "Mafiaboy" auch in den Vereinigten Staaten ein Prozess bevorstehen.

"Mafiaboy" muss sich wegen einer Serie von insgesamt 67 illegalen Hacker-Angriffen und anderer Anklagepunkte verantworten. Er soll Mitte Februar als 15-jähriger vielbesuchte Internet-Angebote, etwa des Nachrichtensenders CNN, des Online-Portals Yahoo! und der E-Commerce-Firmen Amazon, eBay und Buy.com, zum Teil stundenlang lahm gelegt haben. Die Server wurden mit einem regelrechten Bombardement von E-Mails und Anfragen verstopft; die betroffenen Firmen arbeiteten anschließend fieberhaft an der Suche nach möglichen Schwachstellen ihrer Computersysteme.

Während seines Prozesses soll der aus dem wohlhabenden Montréaler Vorort Ile Bizard stammende "Mafiaboy" die Abendschule besuchen. Er befindet sich derzeit in Polizeigewahrsam, nachdem er seine Haftauflagen verletzt hatte: So hatte er ein Mobiltelefon benutzt und damit gegen die Schulregeln verstoßen sowie den Unterricht nur unregelmäßig besucht.

"Mafiaboy" war im April festgenommen und anschließend unter Auflagen wieder auf freiem Fuß gesetzt worden. Seine Computer und umfangreiches Datenmaterial wurden beschlagnahmt. Er durfte sich nur unter ständiger Aufsicht eines Lehrers einem Computer nähern, auch der Besuch von Computerfachgeschäften wurde dem Jugendlichen untersagt. In keinem Fall durfte er das Internet benutzen. Der wirkliche Name des minderjährigen Hackers darf nach kanadischem Recht nicht veröffentlicht werden.