gesetzlich gesichert

Handynutzer haben Anspruch auf Beibehaltung der Rufnummer

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage von zwei Mobilfunkunternehmen zurückgewiesen
Von dpa / Marie-Anne Winter

Handynutzer haben bei einem Wechsel des Netzbetreibers einen Anspruch auf die Beibehaltung ihrer Rufnummer. Das Verwaltungsgericht Köln habe eine Klage zweier Mobilfunkunternehmer gegen die Anwendung der so genannten Netzbetreiberportabilität auf den Mobilfunkbereich abgewiesen, berichtete ein Sprecher des Gerichts am Dienstag. Nach einer Anweisung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) müssen alle Netzbetreiber die gesetzlich verankerte Übertragbarkeit von Telefonnummern bis zum 1. Februar 2002 sicherstellen.

Der Ansicht der Kläger, die Kosten seien dabei höher als der Nutzen, widersprachen die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Die Möglichkeit, seine Telefonnummer beizubehalten, erfordere zwar umfangreiche Investitionen bei den Mobilfunkunternehmen, sie fördere aber gleichzeitig den Wettbewerb und könne so zu niedrigeren Preisen sowie zu besseren Dienstleistungen führen.