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Conos stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Sämtliche Geschäftsbereiche werden weitergeführt
Von Marie-Anne Winter

Die Conos AG hat am Dienstag, den 19. Februar 2002, einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Vom zuständigen Amtsgericht wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Sämtliche Geschäftsbereiche werden uneingeschränkt weitergeführt. Nach Aussage des Unternehmens steht das gesamte Produktportfolio "weiterhin in gewohnter Qualität" zur Verfügung.

Nach Angaben des Vorstands steht das Unternehmen vor kurzfristigen Finanzierungsentscheidungen. Derzeit verhandelt die Conos AG mit internationalen Investorengruppen. Der Vorstand des Unternehmens gibt sich zuversichtlich, dass eine positive Entscheidung in Kürze fallen könnte. Derzeit sind Auswirkungen auf die etwa 95 Arbeitsplätze nicht abzusehen. Die Ansprüche der Arbeitnehmer seien durch Insolvenzgeld abgesichert.