Neuverkabelung unzumutbar

Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu Hauskabeln gewähren (aktualisiert)

Neues Urteil aus Münster
Von dpa / Marie-Anne Winter

Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern auf dem Telefonmarkt den Zugang zu Telekommunikationskabeln im Haus des Endkunden ermöglichen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster am Donnerstag mitgeteilt. Sollte die Verkabelung im Haus Eigentum der Telekom sein, müsse sie den Wettbewerbern ein Angebot unterbreiten. Ansonsten müsse sie die Nutzung durch die Konkurrenz kostenlos dulden, heißt es in dem Beschluss (Az.: 13 A 4075/00).

Der Rechtsstreit war auf Betreiben des Telekomwettbewerbers Isis Multimedia Net GmbH ins Rollen gekommen. Die 74,9-prozentige Tochter des Telekommunikations-Konzerns Arcor unterhält im Raum Düsseldorf und Duisburg ein Netz mit Leitungen bis in die Häuser der Endkunden. Nach Angaben des Oberveraltungsgerichts hatte Isis der Telekom vorgeschlagen, ein Verbindungskabel zwischen dem Ende des eigenen Kabels und der Telekom-Inhouse-Verkabelungen zu legen. Diesen Vorschlag hatte die Telekom abgelehnt. Dafür wurde der Ex-Monopolist von der Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) schon im April 1998 gerügt.

Gegen die Beanstandung der RegTP klagte die Deutsche Telekom zunächst erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die von der Telekom eingelegte Berufung wies nun auch das Oberverwaltungsgericht zurück. Die Telekom habe zumindest zum Zeitpunkt der Beanstandung im April 1998 eine beherrschende Stellung bei Telefonanschlüssen in Düsseldorf und Duisburg gehabt. Deswegen müsse die Telekom ihre oder von ihr genutzte Leitungen im Hause des Kunden für Wettbewerber öffnen. Eine neue Verkabelung sei wirtschaftlich nicht sinnvoll und könne dem Kunden nicht zugemutet werden.

Ein Telekom-Sprecher sagte heute, der Beschluss des Gerichts sei von der Praxis bereits vorweggenommen worden. Die Telekom verfahre bereits seit längerer Zeit entsprechend der Vorgaben der Richter. Das Unternehmen habe bereits erwogen, die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zurückzuziehen. Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften warf dem Bonner Marktführer dagegen vor, seine führende Position zu missbrauchen.