Urteil

Keine 0190-Sperre - kein Geld für die Telekom

Wenn die Telekom vergisst, einen Anschluss für 0190-Nummern zu sperren, geht sie leer aus
Von dpa / Marie-Anne Winter

Anrufe bei Telefon-Sex-Nummern muss ein Kunde nicht bezahlen, wenn die Telekom AG den Anschluss entgegen ihrer Ankündigung nicht sperrt. Das entschied das Landgericht Trier in einem heute veröffentlichten Urteil. Für die Zeit vor der angekündigten Sperre muss der Kunde aber aufkommen, auch wenn er selbst nicht telefoniert hat. Ein von der Deutschen Telekom verklagter Kunde muss nach diesem Richterspruch für Telefonate an sieben Tagen 2 038 Euro begleichen, die 2 205 Euro für Telefonate an vier Tagen nach der angekündigten, aber ausgebliebenen Sperrung bleiben ihm dagegen erspart. Das Urteil ist rechtskräftig (1 S 147/01).

Das Gericht korrigierte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Trier, das den Beklagten ganz von der Zahlung freigesprochen hatte. Insgesamt hatte die Telekom rund 4 380 Euro für Telefonate im Juli 2000 gefordert. Der Beklagte, der sein Haus während eines Urlaubs einem Bekannten überlassen hatte, erkannte nur etwa 170 Euro an - den durchschnittlichen monatlichen Rechnungsbetrag.

Nach Darstellung der Richter teilte die Telekom dem Kunden mit Datum vom 21. Juli 2000 eine Sperrung der 0190-Nummern mit, vollzog sie aber nicht. Laut Urteil ist die Telekom vertraglich verpflichtet, "alles zu unternehmen, um den Kunden vor unvorhersehbarem Schaden zu bewahren". Im vorliegenden Fall hätte der Anschluss kurzfristig gesperrt werden müssen, wie die Richter feststellten.

Allgemein müsse ein Kunde aber für alle Telefonate von seinem Anschluss aufkommen, auch wenn Unbefugte ihn benutzten. Im Gegensatz zum Amtsgericht entschieden die Richter am Landgericht, der Telekom sei nicht zuzumuten, im Einzelfall nachzuweisen, ob ein Kunde zumindest fahrlässig die Nutzung seines Telefons ermöglicht habe.