Urteil

Internet-Porno am Arbeitsplatz kann zu fristloser Kündigung führen

Umgang mit dem Internet muss allerdings im Arbeitsvertrag geregelt sein
Von dpa /

Wer seinen Internetzugang am Arbeitsplatz nutzt, um Pornos anzuschauen, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Der Arbeitgeber dürfe in diesem Fall ohne vorhergehende Mahnung kündigen, teilt der Arbeitgeber-Informationsdienst "Arbeitsrecht Kompakt" in Bonn mit. Dabei beruft er sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf (4 Ca 3437/01). In dem verhandelten Fall hatte ein Mitarbeiter den geschäftlichen Internetzugang entgegen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag zu privaten Zwecken genutzt.

Eine Kündigung sei jedoch nur dann möglich, wenn der Umgang mit dem Internet im Arbeitsvertrag geregelt sei, heißt es weiter. Fehle eine derartige Klausel, könne sich ein Arbeitnehmer unter Umständen darauf berufen, dass die Nutzung stillschweigend geduldet werde.