Urteil

Keine Mobilfunkanlage ohne Baugenehmigung (aktualisiert)

Gerichtsurteil zu Mobilfunkanlage in Wohngebiet
Von Karin Müller / dpa

Mobilfunkantennen dürfen innerhalb eines Wohngebiets nicht ohne Baugenehmigung errichtet werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Der Bau einer Mobilfunkstation auf einem Wohnhaus bedeute eine Nutzungsänderung, für die eine Genehmigung nötig sei, betonten die Mannheimer Richter.

Ein Mobilfunkbetreiber hatte auf dem Dach eines viergeschossigen Wohnhauses in Stuttgart mit der Errichtung eines knapp acht Meter hohen Mastes begonnen, auf dem eine zwei Meter hohe Antenne angebracht werden sollte. Die Stadt Stuttgart hatte die Einstellung der Arbeiten angeordnet, weil keine Baugenehmigung vorlag.

Der VGH gab der Stadt Recht und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts. Der Charakter des bislang ausschließlich zum Wohnen genutzten Gebäudes werde durch die Sendeanlage verändert, betonte der VGH. Zur Wohnnutzung komme eine gewerbliche Nutzung hinzu. Dafür gälten weitergehende Anforderungen, insbesondere die Schutzverordnung über elektromagnetische Felder. Deshalb sei eine eigene Genehmigung erforderlich (Az.: 8 S 2748/01).

Dieses Urteil greift die allgemeine Diskussion um mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Mobilfunkstrahlen auf. Mobilfunkgegner werden sich freuen, dass die Einrichtung von Antennen durch die Pflicht einer Baugenehmigung erschwert wird. Mobilfunkbefürworter werden über den zusätzlichen Aufwand beim Netzausbau klagen.