Ansichtssache

MobilCom - Abfindungsangebot für Kleinanleger?

Ist der Kauf der Schmid-Anteile durch France Télécom eine Übernahme?
Von Marie-Anne Winter

Genau das, was France Télécom vermeiden wollte, scheint nun einzutreten: Der Kauf der MobilCom-Anteile von Gerhard Schmid und seiner Frau könnte richtig teuer werden - wenn das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) diese Kaufabsicht als Übernahme bewertet. Das berichtet die Financial Times Deutschland (FTD [Link entfernt] ) in ihrer heutigen Ausgabe.

Die Übernahme von fast 50 Prozent der MobilCom-Aktien könnte ein Abfindungsangebot für alle Kleinanleger nach sich ziehen - nach der jüngsten Gesetzeslage muss ein Aufkäufer bereits bei einer geplanten Übernahme von 30 Prozent allen Aktionären ein Angebot machen. Die Banken und France Télécom müssten dann gemäß dem neuen Übernahmegesetz allen Kleinanlegern ebenso wie dem Ehepaar Schmid 22 Euro pro Aktie bezahlen.

Ob das neue Übernahmegesetz auf den Fall MobilCom anwendbar ist, wird derzeit noch geprüft. Allerdings verteilt sich das Aktienpaket auf mehrere Banken, weshalb die jeweiligen Anteile unter den neuralgischen 30 Prozent liegen würden. Allerdings sieht das Gesetz eine Sonderregelung vor, wenn Käufer im Auftrag eines Dritten handeln und die Anteile später wieder zusammengeführt werden sollen - wie es in diesem Fall geschehen wird. Nach dieser Sonderregelung können dem Anteilspaket eines Investors die Aktien, die für ihn von Dritten (den Banken) gehalten werden, dazugerechnet werden. Eine Bewertung des Verkaufs der Schmid-Anteile durch BAWe das kann allerdings erst nach Abschluss eines Vertrages vorgenommen werden - eine Zitterpartie für France Télécom.