Verwaltung

E-Mail-Kommunikation mit Verwaltung soll rechtsverbindlich werden

Bis 2005 sollen alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online verfügbar sein
Von dpa / Marie-Anne Winter

Weite Wege und lange Wartezeiten in den deutschen Amtsstuben können künftig vermieden werden. Wer einen Computer besitzt, kann demnächst mit der Verwaltung auch über das Internet kommunizieren. Das Bundeskabinett verabschiedete heute einen Gesetzentwurf, der die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Privatpersonen und Verwaltung regelt. Das Vorhaben ist Teil des Programms zur Modernisierung der Verwaltung. Die Bundesregierung will bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online verfügbar machen.

Nach dem Entwurf können in verschiedenen Bereichen qualifizierte elektronische Signaturen zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der private Nutzer einen Kartenleser und die dafür erforderliche Software hat.

Ferner soll die qualifizierte elektronische Signatur dauerhaft in einem Signaturverzeichnis geführt werden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dies für mindestens 30 Jahre erforderlich. Verwaltungsentscheidungen, die der Schriftform bedürfen, blieben so über lange Zeit nachprüfbar. Die Neuregelung betrifft zahlreiche Bereiche und Gesetze wie Sozialgesetz, Abgabenverordnung, Passgesetz, Vermögensgesetz, Kraftfahrtsteuergesetz, Weingesetz, Luftverkehrsgesetz, Wehrpflichtgesetz, Zivildienstgesetz und Atomgesetz.