Straffung

RegTP: Neue Regeln für schnellere Bereitstellung von Mietleitungen

Verbindliche Bereitstellungsfristen und Entschädigungen
Von Marie-Anne Winter

Die Regulierungsbehörde für Kommunikation und Post (RegTP) hat am 31. Mai 2002 in einem Beschlusskammerverfahren wettbewerbsgerechte Zugangsbedingungen für Mietleitungen der Deutschen Telekom festgelegt und damit die Entscheidung vom Oktober 2001 ergänzt. Diese Entscheidung bezieht sich sowohl auf Carrier-Festverbindungen, die für den Netzaufbau von den Wettbewerbern benötigt werden, als auch auf Übertragungswege zur Anbindung von Endkunden. Dadurch sollen sich die Wettbewerbschancen alternativer Anbieter im Endkundenbereich verbessern.

Die im Verlauf des Missbrauchsverfahrens festgestellten Wettbewerbsverstöße sollen in Zukunft durch folgendes Maßnahmenpaket verhindert werden:

  • Die Bereitstellungszeiten für Mietleitungen zur Anbindung von Endkunden werden gestrafft und verbindlich gestaltet. Dazu werden – gestaffelt nach Übertragungsbandbreiten von 64 kBit/s, 128 kBit/s bis 2MBit/s und über 2 MBit/s – verbindliche Lieferfristen von 12, 15 und 30 Arbeitstagen vorgegeben.
  • Zur Wahrung der verbindlichen Bereitstellungsfristen soll ein neues Entschädigungssystem anhalten. Es sieht für den Fall einer Terminverfehlung Vertragsstrafen vor, die bewusst einfach und transparent gestaltet sind. Sie betragen je Kalendertag der Fristüberschreitung 5 Prozent des monatlichen Überlassungsentgelts.
  • Durch eine fortlaufende monatliche Berichterstattung über die Bereitstellungssituation bei Mietleitungen soll ermöglicht werden, dass ggf. neu entstehende Engpässe rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen kurzfristig ergriffen werden können.
"Von diesem Entscheidungsbündel verspreche ich mir Anreize, die Liefersituation bei allen Mietleitungskategorien zu verbessern", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde. "Die Entschädigungsregelung ist besonders lange und sorgsam erwogen worden. Die jetzige Lösung stellt keine unverhältnismäßige Bürde dar, sondern schafft vertragskonforme Anreize, die Lieferfristen einzuhalten. Die Bereitstellungsrückstände bei den Carrier-Festverbindungen, die im vergangenen Jahr in die Tausende gingen, sind auch nach Berichten von Wettbewerbsunternehmen weitgehend abgebaut. Neben dem jetzt abgeschlossenen Verfahren haben hierzu auch Gespräche beigetragen, die unter Moderation des Präsidiums mit der Telekom und den Wettbewerbsunternehmen geführt wurden. Insgesamt besteht jetzt eine Situation, die hoffen lässt, dass wir einen funktionsfähigen Mietleitungsmarkt in Deutschland herstellen, der allen Beteiligten Planungssicherheit gewährleistet", sagte Präsident Kurth.

Durch diese Regelung sollen nun das Risiko und die Höhe einer drohenden Vertragsstrafe jederzeit kalkulierbar sein. Die daraus zu erwartende Belastungen gelten vom ersten Tag der Fristüberschreitung an, kennen keinen Höchstbetrag, können aber durch Lieferung sofort gestoppt werden. Die richterliche Herabsetzung der Vertragsstrafe nach allgemeinem Zivilrecht ist möglich und die Telekom kann sich von der Entschädigungspflicht befreien, wenn sie nachweisen kann, dass sie eine verzögerte Lieferung nicht selbst verschuldet hat.