Korrektur

E-Plus: Kundenschutz statt kein Anschluss bei Nummernportierung

Korrektur zu unserer Meldung vom 26. Juni
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E-Plus hat uns heute auf einen Fehler in unserer Meldung "E-Plus: Kein Anschluss bei Nummernportierung" vom vergangenen Mittwoch hingewiesen, den wir mit dieser Meldung korrigieren wollen.

Der aus dem Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zitierte Absatz "Im Falle einer etwaigen Abgabe der dem Kunden zur Verfügung gestellten Rufnummer an einen anderen Mobilfunkdiensteanbieter wird EPS aus technischen Gründen bis zu vier Tagen vor der Abgabe keine Mobilfunkdienstleistungen erbringen." (Seite 819, Punkt 3.10 vom 29. Mai 2002) soll keinesfalls zu Lasten des wechselwilligen Kunden ausgelegt werden. Vielmehr schützt dieser von Juristen formulierte Passus nach Aussage der E-Plus-Pressesprecherin Catrin Glücksmann davor, dass ein wechselnder Kunde bei einer technisch bedingten Verschiebung des geplanten Wechseltermins Leistungen von zwei Anbietern abgerechnet bekommt, obwohl er in diesem Zeitraum nur bei einem Unternehmen Kunde war. Eine Abschaltung des wechselnden Kunden für einen oder mehrere Tage ist nicht vorgesehen.

Verschiebt sich der Termin für den Netzwechsel beispielsweise vom Wunschtermin 1. Dezember 2002 auf den 28. November 2002, so erhält der Kunde bereits ab dem 28. November 2002 von seinem neuen Mobilfunkanbieter Mobilfunk-Dienstleistungen, die dieser auch ab diesem Zeitpunkt berechnen wird. Die obige Klausel verhindert dann, so Glücksmann weiter, dass auch der alte Anbieter des Kunden noch Gebühren für den Zeitraum vom 28. bis 30. November 2002 berechnet.

teltarif.de bittet E-Plus und seine Leser für die falsche Interpretation um Entschuldigung.