Urheberrechte

Selbstdarstellung im Internet kann unerwartete Folgen haben

Vorsicht: Abmahnungen bei Verwendung fremder Inhalte
Von dpa / Marie-Anne Winter

Der Wunsch vieler Menschen, sich im Internet darzustellen, kann leicht im finanziellen Fiasko enden: Wer die rechtlichen Regeln des Webs nicht kennt, sieht sich schnell Abmahngebühren, Schadenersatzforderungen oder Unterlassungsklagen ausgesetzt. Die Gefahren lauern bei der Wahl der Domain-Adresse ebenso wie bei fremden Fotos und Texten, Gästebüchern und Links.

"Oft haben die Leute überhaupt keine Ahnung, worauf sie sich einlassen", sagt Jutta Rosenbach aus Geislingen (Baden-Württemberg), die selbst ein "gebranntes Kind" ist. Für ihr ehrenamtliches Engagement bei einen Altenpflegeverein bekam sie eine Abmahnung von einem Anwalt: Wer auf der von ihr betreuten Homepage einen Newsletter abonnieren wollte, sollte seinen Namen angeben - ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, so der Anwalt. Seither wehrt sich Rosenbach zusammen mit anderen Betroffenen in der Initiative Abmahnungswelle [Link entfernt] gegen derartige Forderungen.

Doch selbst wenn die Abmahnung an sich rechtens ist, bedeutet dies nicht, dass Abgemahnte die Höhe der Forderungen - oft bis zu 1 500 Euro - zu akzeptieren haben, sagt Noogie Kaufmann, Internetrechtsexperte in Mannheim. Betroffene könnten sich dagegen wehren - letztlich lege allein ein Gericht die Höhe der Summe fest.

Vor allem die Betreiber einer gewerblichen Homepage müssen auf der Hut sein: Auf Betreiben eines Wettbewerbers schickte Kaufmann zufolge eine Kanzlei 1 000 Abmahnungen an Konkurrenzunternehmen. Der Vorwurf: Im Impressum der Seiten fehlten Angaben, die seit Anfang des Jahres nach dem Teledienstegesetz vorgeschrieben sind. "Privatleute müssen im Moment noch kein Impressum haben", sagt Kaufmann.

Doch die Grenzen zwischen privat und gewerblich sind fließend. Regelungen, die eigentlich nur für geschäftsmäßige Dienste gelten, können laut Kaufmann auch schnell Privatpersonen treffen - etwa dann, wenn eine private Seite über einen Billig-Anbieter betrieben wird und dieser automatisch Werbebanner auf die Seite setzt. Doch selbst wer seine Seite rein privat hält, kann Probleme bekommen: Wer zum Beispiel ein Gästebuch auf seine Seite stellt, haftet auch für die Einträge anderer Nutzer, so Sabine Köster-Hartung, Rechtsreferentin des Deutschen Multimedia Verbandes (dmmv) in Düsseldorf. "Was ich im wirklichen Leben nicht darf, darf ich auf der Homepage auch nicht."

"Wichtig ist, dass ich mir die fremden Inhalte nicht zu eigen mache", erklärt Internetexperte Kaufmann. Bei Gästebüchern müssten fremde Einträge deshalb gegebenenfalls gelöscht werden. Und selbst für die Inhalte verlinkter Seiten machten einige Gerichte in der Vergangenheit die Homepagebetreiber verantwortlich.

Andreas Maurer vom Domain-Anbieter Strato in Berlin, sieht die größte Gefahr allerdings woanders: "Der in der Praxis häufigste Verstoß ist die Verletzung der Urheberrechte". Das Internet mache es sehr einfach, fremde Inhalte in die eigene Homepage einzubauen. Sabine Köster-Hartung rät daher, beim Urheber immer um Erlaubnis zu fragen. Sicherheit gebe es letztlich nur bei eigenen Inhalten.

Den ersten rechtlichen Fehler können Homepagebetreiber schon bei der Registrierung der Domain - der Adresse - machen. Tabu sind etwa Namen von Firmen, Marken, Städten und Prominenten sowie von staatlichen Einrichtungen. Auch so genannte Tippfehler-Domains, die bekannten Markennamen ähneln oder sich nur in einem Buchstaben von diesen unterscheiden, haben vor Gericht oft keinen Bestand.

Informationen: Rechtliche Tipps und eine Sammlung relevanter Urteile zu diesem Thema gibt es im Internet auf den Seiten http://www.digi-info.de/recht [Link entfernt] sowie http://www.e-recht24.de.