lauschig Part II

Datenschützer gegen pauschale Speicherung von Internet-Nutzerdaten

Gesetz für bundesrechtliche Erfassung der Mobilfunkantennen gefordert
Von dpa / Judith Globisch

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, die geplante pauschale Speicherung von Internet-Nutzerdaten auf europäischer Ebene zu verhindern. Nach dem Vorbild von Großbritannien, wo solche Daten über jeden Internetnutzer auch ohne Verdacht auf eine Straftat für fünf Jahre "auf Vorrat" gespeichert werden, wolle die EU ähnliche Regelungen in allen Mitgliedstaaten einführen, sagte der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte, Walter Rudolf, heute während der Herbstkonferenz der Datenschützer in Trier.

Es gebe eine Bundesrats-Initiative von Bayern, Hessen und Thüringen, Anbieter von Telekommunikations- und Multimediadiensten mit Blick auf eine später mögliche strafrechtliche Verfolgung zur Speicherung der Daten zu verpflichten, sagte Rudolf. Registriert würden beim Anklicken von Webseiten alle Verbindungs-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten.

Das stelle den Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses in Frage, sagte Rudolf. Die Daten würden auf Vorrat für ein Jahr oder länger gespeichert, auch wenn sie für die Geschäftszwecke der Anbieter nicht mehr notwendig sein. Bislang ist solch eine Speicherung von Informationen nur zulässig, wenn beispielsweise bei einem Bürger der Verdacht einer Straftat besteht. Dabei geht es vor allem um den Konsum von Kinderpornografie und rechtsradikalen Inhalten aus dem Internet.

Die Datenschützer verlangten zudem ein Gesetz, nach dem Standorte von Mobilfunkantennen in einem bundesrechtlichen geregelten Kataster erfasst werden. Allerdings stimmten sie einhellig gegen die von vielen Bürgerinitiativen geforderte Veröffentlichung dieser Standorte im Internet. Das Auskunftsrecht Einzelner, die auf Nachfrage von Gemeinden über Standorte informiert werden müssen, besteht bereits.

Zudem warnten die Beauftragten vor einem möglichen Missbrauch des elektronischen Fahrgeldmanagements von Verkehrsbetrieben. Es müsse verhindert werden, dass Daten gespeichert werden, mit denen Bewegungsprofile von Kunden entstehen könnten. Kritisch äußerte sich Rudolf außerdem zu Vorhaben der Landesgesetzgeber, Schulen generell zu verpflichten, Eltern volljähriger Schüler über das Fehlverhalten ihrer Kinder zu informieren. Das ist bisher nur in Bayern möglich. Schulen sollten auch nach dem tragischen Amoklauf eines Schüler an einem Erfurter Gymnasium in diesem Jahr nur differenziert im Einzelfall entscheiden.

Rudolf dementierte einen anderen Bericht, nach dem die Landesdatenschutz-Stelle mit ihren elf Mitarbeitern in Mainz "völlig überfordert" sei. Die Behörde sei sehr wohl in der Lage, den Datenschutz in ihrem öffentlich-rechtlichen Zuständigkeitsbereich ausreichend zu erfüllen und habe gerade eine neue Stelle vom Land bewilligt bekommen.

Das Land Sachsen übernimmt im nächsten Jahr den Vorsitz der Konferenz für ein Jahr. Die Frühjahrskonferenz ist für März in Dresden geplant.