Vorwurf: Falschangaben

New Yorker Gericht lässt Sammelklage gegen Telekom zu

Tausende von US-Anlegern verklagen deutschen Telekomkonzern
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Bereits im vergangenen Jahr reichte eine New Yorker Anwaltskanzlei im Auftrag einer Aktionärsgruppe eine Klage gegen die Deutsche Telekom ein. Damals trat die Kanzlei Milberg Weiss Bershad & Lerach stellvertretend für alle US-amerikanischen Telekom-Anleger auf und bat um die Zulassung einer Sammelklage. Nun hat laut Financial Times Deutschland (FTD [Link entfernt] ) ein New Yorker Bundesgericht die Sammelklage gegen den deutschen Telefonriesen zugelassen. Für die Telekom kann das sehr unangenehm werden, weil sich dem führenden Kläger nun alle betroffenen US-Anleger anschließen können, ohne sich vor den üblichen Kosten eines solchen Verfahrens fürchten zu müssen. Deshalb hätten Sammelklagen eine höhere "Durchschlagskraft".

Die FTD zitiert einen Experten, der davon ausgeht, dass bei einem Vergleich die Telekom Zahlung eines dreistelligen Millionenbetrages zukäme. 85 Prozent aller Sammelklagen mündeten in einen Vergleich. Für den hoch verschuldeten Konzern wäre ein solches Urteil ein Desaster. Außerdem würde ein Urteil zugunsten der US-Anleger auch Vorteile für die Klagen deutscher Anleger bringen. Denn auch hierzulande werfen Anleger der Telekom Falschangaben im Emissionsprospekt zur Kapitalerhöhung vor. Nach Ansicht der Kläger hätte die Wertberichtigung der Telekom-Immobilien bereits darin enthalten sein müssen.

Die Deutsche Telekom hat unterdessen betont gelassen reagiert. "Wir bestreiten weiterhin energisch den Vorwurf, im Rahmen des dritten Börsengangs im Jahr 2000 unrichtige oder unzureichende Angaben gemacht zu haben", sagte ein Telekom-Sprecher der dpa.