Unsicherheit und Stillstand

Weitere Regulierung auf dem Telekommunikationsmarkt nötig

Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der RegTP
Von Marie-Anne Winter

Das Bundeskabinett hat gestern die Stellungnahme [Link entfernt] der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) für die Jahre 2000/2001 und zum Sondergutachten der Monopolkommission "Unsicherheit und Stillstand" beschlossen. Aufgrund des im Jahr 2002 auf europäischer Ebene in Kraft getretenen neuen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsdienste und -netze wird die Bundesregierung bis Mitte 2003 das Telekommunikationsgesetz (TKG) überarbeiten. Den europäischen Rechtsrahmen hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu den Empfehlungen der Monopolkommission bereits berücksichtigt.

Die Bundesregierung hält den Wettbewerb im Festnetzmarkt, anders als beim Mobilfunk, in weiten Bereichen für noch nicht funktionsfähig. Zum Zeitpunkt der Erhebung Ende 2001 wurde ein Wettbewerberanteil von nur drei Prozent bei Telefonanschlüssen und bei DSL festgestellt. Sie wird deshalb prüfen, ob und inwieweit der Wettbewerb künftig durch eine sektorspezifische Regulierung gezielter als bisher gefördert werden kann. Der Umfang der sektorspezifischen Regulierung wird nach der Novellierung des nationalen Rechtsrahmens weitgehend europarechtlich geprägt sein. Das bedeutet, dass der Bedarf an Regulierung hinsichtlich des "Ob" und "Wie" künftig stärker durch die Regulierungsbehörden definiert werden soll.