Urteil

Telekom darf xxl- und Calltime-120-Tarif weiter anbieten

Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster gab Beschwerden der Telekom und RegTP statt
Von Hayo Lücke / dpa

Kunden der Telekom können an Wochenenden und Feiertagen weiterhin gegen einen Aufpreis auf die monatliche Grundgebühr gratis telefonieren. Im Streit mit ihren Wettbewerbern hat sich die Telekom heute vor Gericht durchgesetzt. Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster gab den Beschwerden des Bonner Riesen und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gegen vier Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln statt, mit denen die Tarife AktivPlus xxl (neu) und Calltime 120 Mitte Dezember letzten Jahres vorerst gestoppt worden waren. Das OVG Münster hob diese Entscheidung kurze Zeit später in einem vorübergehenden Urteil auf und gab der Telekom nun endgültig Recht.

Der Entscheidung zufolge darf die Festnetztochter T-Com ihre "AktivPlus"-Tarife weiter anbieten (Az.: 13 B 2621/03, 13 B 2689/03, 13 B 2623/03 und 13 B 2624/03). Sie geben den Kunden gegen einen Aufpreis zur monatlichen Grundgebühr die Möglichkeit, an Wochenenden kostenlos zu telefonieren beziehungsweise 120 Freiminuten zu erhalten. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Angebote mit der Begründung gestoppt, sie beeinträchtigten die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter.

Dies wies das Oberverwaltungsgericht zurück. Die Verbindungspreise für lägen zwischen der Dumping-Preisgrenze und dem Standard-Verbindungsentgelt und seien kostendeckend. Sie würden nicht mit einem Teil der Grundgebühr finanziert. Der Aufschlag auf die Grundgebühr stehe in vollem Umfang für die Gratistelefonate zur Verfügung. Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.