Kritik

Bringt der Spanner-Schutz die Pressefreiheit in Gefahr?

Medienvertreter kritisieren Gesetzentwurf zum Schutz der Intimsphäre
Von Marie-Anne Winter

Schutz vor Spannern ist okay, aber bitte nicht auf Kosten der Presse- und Rundfunkfreiheit. Das ist der Tenor der Stellungnahmen von Medienverbänden und Medienunternehmen zum aktuellen Gesetzentwurf zum Bildnisschutz im Strafrecht. Der Gesetzentwurf zum "Schutz der Intimsphäre" sieht vor, dass es künftig nach einem Strafgesetzbuch-Paragrafen 201 a strafbar ist, unbefugte Bildaufnahmen von Personen, die sich "in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" aufhalten, herzustellen und/oder zu verbreiten und dadurch den "höchstpersönlichen Lebensbereich" dieser Personen zu verletzen.

Die Medienvertreter fordern, dass auch zukünftig sichergestellt sein müsse, dass Bildjournalismus mit versteckter Kamera ausnahmsweise möglich und zulässig bliebe, um Missstände aufzudecken. Sämtliche Medienverbände und -unternehmen - Deutscher Presserat, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen und Journalistenen-Union, ARD, ZDF und Verband Privater Rundfunk- und Telekommunikation - äußern deshalb Kritik an den aktuellen Gesetzesplänen zur Einführung einer Strafbarkeit für die Herstellung und den Gebrauch von unzulässigen Bildaufnahmen.

Medienvertreter fordern differenziertes Abwägungsgebot

Die Medienverbände und -unternehmen sehen in der bislang vorgeschlagenen Fassung der Strafnorm allerdings eine Gefahr für die Presse- und Rundfunkfreiheit sowie den freien Zugang zu Informationen. Es sei unstrittig, dass "Spannerpraktiken", also Fälle, in denen Kameraaugen an versteckter Stelle etwa in Hotelzimmern, Toiletten oder Umkleidekabinen installiert werden, um in die Intimsphäre Dritter einzudringen, zu verurteilen sind. Dennoch berücksichtige der Entwurf weder die bereits geltenden straf- und zivilrechtlichen Normen zum Schutz der Intimsphäre, noch verwende er hinreichend klare Begriffe. Zudem ließe er jegliche Einschränkungen der Strafbarkeit für Zwecke der Berichterstattung vermissen.

Die Medienverbände und -unternehmen fordern den Gesetzgeber auf, auf jeden Fall einen klarstellenden Passus in den Entwurf aufzunehmen. Dieser soll vorsehen, dass Taten nicht rechtswidrig sind, wenn sie zur "Wahrnehmung berechtigter öffentlicher Interessen" begangen werden. Ein solcher Rechtfertigungsgrund würde ein differenziertes Abwägungsgebot zwischen den Medienfreiheiten des Grundgesetzes und dem Persönlichkeitsschutz statuieren. In ihrer Stellungnahme weisen die Medienverbände dabei auch auf die anerkannten journalistischen Grundsätze hin, wie sie im Pressekodex [Link entfernt] und verschiedenen Rundfunkrichtlinien festgehalten seien.

Für die anstehende Beratung des Vorhabens in den nächsten Wochen bekundeten die unterzeichnenden Verbände und Unternehmen gleichzeitig ihre weitere Gesprächsbereitschaft. Die gemeinsame Stellungnahme kann auf den jeweiligen Homepages der Verbände und Unternehmen eingesehen werden.