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Irreführung von Verbrauchern durch Deutsche Telekom

Wettbewerbswidrige Kundenwerbung zu Lasten von TELE2
Von Gordon Hölsken

Das Landgericht Bonn hat der Deutschen Telekom wahrheitswidrige Behauptungen gegenüber Verbrauchern zur Nutzung von Call-by-Call und Preselection bei diesem Tarif untersagt.

Laut Tele2 gab die Deutsche Telekom an Kunden die Fehlinformation weiter, dass es Nutzern des "AktivPlusxxl"-Tarifes verwehrt sei, durch das Vorwählen einer Call-by-Call-Nummer die Tarife von Tele2 für sich zu nutzen.

Natürlich ist dies nicht der Fall. Auch Nutzer des AktivPlusxxl-Tarif können jederzeit eine Call-by-Call-Nummer nutzen und während der Woche ggf. günstiger telefonieren. Am Wochenende macht das Wählen einer Call-by-Call-Nummer dagegen keinen Sinn, da die Gespräche über die xxl-Tarife der Telekom am Samstag und Sonntag kostenlos sind.

Zudem soll die Deutsche Telekom gegenüber Verbrauchern behauptet haben, dass es nicht möglich sei, im Rahmen der Telekom-Spezialtarife "AktivPlus xxl" und "T-Net xxl" eine so genannte Preselection vorzunehmen.

Auch diese Aussage stimmt so nicht, denn auch Preselection sollte in beiden Fällen technisch ohne weiteres möglich sein.

Entscheidet sich der Kunde aber z.B. für einen Preselection-Vertrag bei Tele2, hätte dies einen kleinen Haken: Alle Ferngespräche, auch die am Wochenende, würden über das Netz von Tele2 geleitet. Somit würden Kunden am Wochenende für Gespräche bezahlen, die wiederum über den xxl-Tarif der Telekom kostenlos wären.

In dem Fall bliebe dem Kunden nur die Möglichkeit, via Call by Call über die Deutsche Telekom am Wochenende kostenlos zu telefonieren. Wählt der Kunde am Wochenende die Netzzahl 01033 der Deutschen Telekom, sollten die regulären Gebühren des xxl-Tarifs fällig werden und die Gespräche somit kostenlos sein.