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Niederlage für Dialer Anbieter

Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH darf nicht abkassieren
Von Gordon Hölsken

Bereits im Januar diesen Jahres warnten Verbraucherschützer vor fragwürdigen Rechnungen für Internetdienste der Firma Hanseatische Abrechnungssysteme (xdial berichtete).

Am 3.3.2004 hatte die Regulirungsbehörde (RegTP) gegenüber der Firma Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH (HAS) ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für die Zeit ab dem 15. August 2003 ausgesprochen. Die RegTP hatte nach zahlreichen Verbraucherbeschwerden ermittelt, dass die HAS einen rechtswidrig eingesetzten Dialer verwendet, um Verbrauuchern Beträge für eine angebliche Anmeldung zu einem "Internet-Service" in Rechnung zu stellen. Die Firma verlange 69,95 Euro für die Möglichkeit, einen Monat lang ein Erotik-Internet-Portal zu nutzen.

Die Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH hatte darauf hin beim Verwaltungsgericht Köln versucht einen einstweiligen Rechtsschutz zu erwirken. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag der Firma aktuell ab. Das Interesse der Antragstellerin, vorläufig weiterhin Rechnungen erstellen zu können, wiege weniger schwer als das öffentliche Interesse an einem effektiven Verbraucherschutz, erklärten die Richter. Es bestehe kein schutzwürdiges Interesse der Firma, Rechnungen über zivilrechtlich nicht bestehende und nicht durchsetzbare Forderungen zu erstellen. Über weitere Rechtsfragen muss im Hauptsacheverfahren entschieden werden.