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0190er-Nummern: Telekom ist verpflichtet die Leitung zu kappen

Telekom muss 0190er-Nummern nach einer Stunde abschalten
Von Gordon Hölsken

Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am Donnerstag den 01.07.2004 veröffentlichten Urteil festgestellt.

Das Gericht wies im verhandelten Fall die Klage der Telekom gegen einen Kunden zurück. Der Kunde sollte eine Rechnung von mehr als 5000 Euro aus dem Jahr 2000/2001 bezahlen und weigerte sich nun erfolgreich. Eine der drei strittigen Verbindungen des Mannes zu einer 0190er-Nummer hatte rund 50 Stunden bestanden. Der Beklagte muss jetzt nur die Gebühr für eine Stunde Verbindung in Höhe von 115,77 Euro zahlen.

Der Telekom war bewußt, dass durch technische Defekte oder Fehlbedienung Telefonverbindungen aufrecht erhalten werden können, ohne das der Kunde dies bemerkt, hieß es in dem Urteil. Der Kunde kann nicht damit rechnen, dass nach Auflegen des Hörers die Verbindung erhalten bleibt, sagten die Richter.

Der Betreiber des Telefonnetzes müsse Schutzvorkehrungen im Sinne des Kunden ergreifen. Das Abschalten nach einer Stunde sei technisch möglich und der Telekom zumutbar, hieß es weiter.