Umtausch

Telekom hat noch nicht genügend T-Online-Aktionäre überzeugt

Barofferte läuft um Mitternacht aus, Anlegerschützer raten zum Abwarten
Von AFP / Thorsten Neuhetzki

Die Deutsche Telekom hat kurz vor Ablauf der Annahmefrist am Freitag noch immer nicht genügend T-Online-Aktionäre von ihrem Umtauschangebot überzeugt. Bis Donnerstagnachmittag seien 3,67 Millionen Papiere zum Preis von 8,99 Euro in bar eingesammelt worden, erklärte der Bonner Konzern heute in einer amtlichen Bekanntmachung. Damit verfügt die Telekom über 74,23 Prozent der Stimmrechte ihrer Tochter. Sollten bis zum Ablauf der Frist heute um Mitternacht nicht mindestens 75 Prozent zusammenkommen sein, kann die Konzernmutter auf der Hauptversammlung von T-Online die geplante Verschmelzung der beiden Unternehmen nicht im Alleingang durchsetzen.

T-Online-Aktionäre standen vor der Frage, das Barangebot noch anzunehmen, an der Börse zu verkaufen oder T-Aktionär zu werden. Aktionärsschützer hatten die gebotenen 8,99 Euro in bar als viel zu wenig kritisiert. Die Telekom hatte jedoch betont, sie werde die Offerte nicht nachbessern. T-Online war am 17. April 2000 zu einem Kurs von 27 Euro an die Börse gegangen, nach

Verkauf an der Börse nicht erfolgsversprechender

Der freie Verkauf der Anteile an der Börse verspricht zurzeit auch kein besseres Geschäft: War die T-Online-Aktie am Donnerstag noch mit 9,01 Euro aus dem Handel gegangen, notierte das Papier am Freitagnachmittag bei 8,99 Euro und entsprach damit genau dem Barangebot des Bonner Konzerns.

Letzte Option bleibt der Umtausch der Anteile in Aktien der Deutschen Telekom. Dazu müssen die Anteilseigner nichts tun als Abwarten. Bei der Wiedereingliederung der Internet-Tochter sollen sie dann 0,45 bis 0,55 T-Aktien für eine T-Online-Aktie bekommen. Damit liegt die Offerte noch unter dem Barangebot. An ihren Papieren festhalten können die T-Online-Aktionäre auf keinen Fall. Nach der Verschmelzung werden sie Zwangs-T-Aktionäre.

Anlegerschützer wollen abwarten

Anlegerschützer raten zum Abwarten. Sie rechnen mit Gerichtsverfahren, angestrengt von einzelnen Aktionären oder den Verbänden selbst. Diese sollen das Ziel haben, die Telekom zu einem besseren Tauschangebot zu zwingen. Der Konzern hatte selbst eingeräumt, dass ein unabhängiger Prüfer die Spanne möglicherweise als nicht angemessen bewertet.

Von einem Richterspruch zu Gunsten der Aktionäre würden alle profitierten, die den Umtausch mitgemacht haben, selbst wenn sie selbst keine Klage angestrengt haben, wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) betont. Die erhaltenen T-Aktien müssten die einstigen T-Online-Aktionäre dabei nicht einmal behalten. Selbst wer die Papiere dann verkaufe, profitiere von einem günstigeren Ergebnis. Wer dagegen jetzt an der Börse verkaufe oder die Barofferte annehme, gehe später leer aus.