Preis erkennen?

Preistranparenz für 0900-Nummern

Regulierungsbehörde führt Anhörung unter Betroffenen durch
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Wer Premium-Dienste an seinem Telefon unter der Vorwahl 0190 anwählen möchte, kann vor dem Wählen schon anhand der Rufnummer erkennen, was dieser Anruf kosten wird. Die Ziffer nach der 0190 gibt den Preis pro Minute an: Das reicht derzeit bis zu 1,86 Euro pro Minute (01908). In Fachkreisen spricht man hier vom "Online-Billing". Ausnahme hiervon ist die 0190-0, der Vorläufer der 0900er-Nummer.

Am 31. Dezember 2005 ist mit der Vorwahl 0190 endgültig Schluss. Auf Anordnung der Regulierungsbehörde wird diese Vorwahl abgeschaltet, alle 0190-Rufnummern fallen weg. Wer künftig Premium-Angebote über das Telefon verkaufen will, kann sein Angebot unter 0900 anbieten und bekommt dafür eine völlig neue Rufnummer. Die erste Ziffer nach der 0900 sollte nach der Art des Angebotes (Information, Unterhaltung) unterscheiden, doch das bleibt dem jeweiligen Anbieter überlassen und ist damit kein taugliches Kriterium.

Was der Anruf wirklich kostet, erfährt der Anrufer erst bei der Anwahl. Es können Preise pro Minute, pro Ereignis oder Mischformen sein. Nach der Preisansage erklingt ein Signalton, dann wird der Preis berechnet. Jeder Anbieter kann also in Zusammenarbeit mit seiner Telefongesellschaft selbst festlegen, wie viel er für einen Anruf haben möchte. Hier spricht man vom "Offline-Billing".

Offline-Billing sorgt für Probleme bei alternativen Anbietern

Der Vorteil für die Diensteanbieter ist klar, doch inzwischen scheint ein Nachdenken eingesetzt zu haben, denn Offline-Billing erfordert komplizierte Abrechnungsprozeduren und ist insbesondere für kleinere Telefongesellschaften oder über Netzgrenzen hinweg aufwändig und oft zu teuer. Daher kam nicht nur von Verbraucherseite, sondern auch von einzelnen Anbietern der Wunsch, auch bei der Vorwahl 0900 einen Nummernbereich einzurichten, bei dem schon an der zu wählenden Rufnummer erkennbar ist, wie viel der Anruf kosten wird. Im aktuellen Amtsblatt fragt die zuständige Regulierungsbehörde nun die "interessierten Kreise", ob es einen Bedarf für Rufnummern im "Online-Billing" gibt.

Fundierte Vorschlage können bis zum 29. Juli per Post oder E-Mail bei der Regulierungsbehörde, Referat Grundsatzfragen der Nummerierung, in Bonn eingerichtet werden. Dabei sollte auf das Amtsblatt 12/2005 Mitteilung 150/2005 (Seite 1017/1018) Bezug genommen werden.