T-Online-Fusion

Aktionärsvereinigung zieht wegen T-Online vor den BGH

Oberlandesgericht hatte vorzeitige Fusion mit der Telekom trotz Klagen gebilligt
Von dpa / Ralf Trautmann

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), größte deutsche Aktionärsvertretung, will die Verschmelzung von T-Online auf die Deutsche Telekom wie angekündigt mit einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) verhindern. Zuvor hatten sich bereits mehrere Einzelaktionäre an den BGH gewandt. "Wir werden beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung in Sachen T-Online einlegen", kündigte DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker heute in Düsseldorf an. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass die Verschmelzung trotz anhängiger Anfechtungsklagen vorzeitig durchgeführt werden kann.

"Bis zur endgültigen BGH-Entscheidung liegt die Verschmelzung auf Eis", unterstrich Hocker. Die DSW hat im Namen von T-Online-Aktionären gegen den zu Grunde liegenden Verschmelzungsvertrag geklagt. "T-Online braucht keine Verschmelzung mit der Telekom, um erfolgreich zu arbeiten", erklärte der Aktionärsschützer. Die Deutsche Telekom hatte bereits vor mehr als einem Jahr ihren Plan bekannt gegeben, die Internet-Tochter wieder in den Bonner Konzern einzugliedern.

Umstritten sind sowohl die Verschmelzung an sich als auch die Höhe der Abfindung. T-Online-Aktionäre der ersten Stunde bekämen deutlich weniger als sie beim Aktienkauf vor Jahren einsetzen.